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Regelwerk; Bau- & Plaungsrecht; Gebühren

Anrechenbare Bauwerte für 2024
- Berlin -

Vom 10. Juli 2025
(ABl. Nr. 31 vom 25.07.2025 S. 2047)



Red. Anm. Es wird die jeweils aktuelle Fassung eingestellt - Archivfassungen werden nicht hinterlegt - Änderungsmitteilungen werden nicht in den Newsletter aufgenommen

Siehe auch "Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Bezugsjahr 2010 = Indexzahl 1,000"

Auf Grund des § 27 Absatz 1 Satz 4 der Bautechnischen Prüfungsverordnung vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch die siebte Verordnung zur Änderung der Bautechnischen Prüfungsverordnung vom 13. November 2024 (GVBl. S. 565) geändert worden ist, macht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte bekannt:

Fortgeschriebene anrechenbare Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2025

Nummer Gebäudeart anrechenbarer Bauwert in Euro/m3
1 Wohngebäude 210
2 Wochenendhäuser 184
3 Büro- und Verwaltungsgebäude,
Banken und Arztpraxen
282
4 Schulen 268
5 Kindertageseinrichtungen 240
6 Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 240
7 Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten 279
8 Krankenhäuser 312
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 240
10 Hallenbäder 258
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt 102
11.2 der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 85
11.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 71
12 konstruktiv andere eingeschossige Verkaufs- und Sportstätten 158
13 konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 141
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten und Lagergebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 214
15 mehrgeschossige Fabrik- und Werkstattgebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 186
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 154
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 186
18 Tiefgaragen 286
19 Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude 74
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 56
20.2 der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 32
Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 84 Euro/m²


ENDE

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