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Regelwerk; Bau- & Plaungsrecht; Gebühren

Anrechenbare Bauwerte für 2026
- Berlin -

Vom 17. Juni 2026
(ABl. Nr. 27 vom 26.06.2026 S. 1712)



Red. Anm. Es wird die jeweils aktuelle Fassung eingestellt - Archivfassungen werden nicht hinterlegt - Änderungsmitteilungen werden nicht in den Newsletter aufgenommen

Siehe auch "Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Bezugsjahr 2010 = Indexzahl 1,000"

Auf Grund des § 27 Absatz 1 Satz 4 der Bautechnischen Prüfungsverordnung vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch die siebte Verordnung zur Änderung der Bautechnischen Prüfungsverordnung vom 13. November 2024 (GVBl. S. 565) geändert worden ist, macht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte bekannt:

Fortgeschriebene anrechenbare Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2026

Nummer Gebäudeart anrechenbarer Bauwert in Euro/m3
1 Wohngebäude 228
2 Wochenendhäuser 200
3 Büro- und Verwaltungsgebäude,
Banken und Arztpraxen
308
4 Schulen 291
5 Kindertageseinrichtungen 262
6 Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 262
7 Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten 304
8 Krankenhäuser 340
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 262
10 Hallenbäder 282
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt 112
11.2 der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 93
11.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 77
12 konstruktiv andere eingeschossige Verkaufs- und Sportstätten 172
13 konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 153
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten und Lagergebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 234
15 mehrgeschossige Fabrik- und Werkstattgebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 202
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 168
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 202
18 Tiefgaragen 312
19 Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude 80
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 62
20.2 der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 34
Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 92 Euro/m²


ENDE

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