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Regelwerk; Bau- & Planungsrecht

Merkblatt Innenliegender Sicherheitstreppenraum in Gebäuden unterhalb der Hochhausgrenze
Einvernehmliche Abweichungstatbestände

- Berlin -

Stand: 13. Dezember 2021
(Quelle: https://www.berliner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz/)



( Achtung: Gilt nur für Wohngebäude, in denen im Erdgeschoss auch gewerbliche Nutzungseinheiten vorgesehen sein können, nach VVTB Berlin, Anlage zur VV TB Bln - Anhang A Seite 158)

Für bauordnungsrechtliche Anforderungen in der oben genannten Technischen Baubestimmung ist eine Abweichung nach § 86a Abs. 1 Satz 4 BauO Bln ("andere technische Lösung") ausgeschlossen; eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen kommt nur nach § 67 BauO Bln im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle der Berliner Feuerwehr in Betracht.

Prinzip eines innenliegenden Sicherheitstreppenraumes mit Schleusenfunktion durch einen notwendigen Flur.

Bild 1

Die folgenden Sätze gelten für innenliegende Treppenräumegrundsätzlich:

Beifolgenden Abweichungstatbeständen kann ein Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle der Berliner Feuerwehr erzielt werden.

Aufzugsfahrschacht liegt nicht im Treppenraum, sondern grenzt an den notwendigen Flur:

Bild 2 u. 3 Ausführung bei Aufzügen am notwendigen Flur

Der innenliegende Sicherheitstreppenraum weist Türöffnungen zu zwei oder drei notwendigen Fluren je Geschoss auf:

Bild 4 Ausführung mit zwei Fluren Bild 5 Ausführung mit drei Fluren


ENDE

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(Stand: 12.10.2022)

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