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Änderungstext
Gesetz zur Neuregelung der Immobilien- und Standortgemeinschaften
- Berlin -
Vom 8. Januar 2025
(GVBl. Nr. 2 vom 18.01.2024 S. 8)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
BIG - Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz
Berliner Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften
- wie eingefügt -
Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben
§ 1 Nummer 3 der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben vom 5. Dezember 2000 (GVBl. S. 513), die zuletzt durch Verordnung vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 456) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| "3. der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf für die Abgabenerhebung nach dem Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz," |
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung (19.01.2025) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt das Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz vom 24. Oktober 2014 (GVBl. S. 378), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist, außer Kraft.
ID: 250108
| ENDE |
(Stand: 05.02.2025)
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