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Änderungstext
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin
- Berlin -
Vom 16. Oktober 2025
(GVBl. Nr. 31 vom 29.10.2025 S. 533)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin
§ 25 Absatz 1 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Januar 1996 (GVBl. S. 56), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Februar 2024 (GVBl. S. 47) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 wird nach dem Wort "Deutschland" das Komma durch das Wort "und" ersetzt, das Wort "Bundesländer" durch das Wort "Länder" ersetzt und die Wörter "und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts" gestrichen.
2. Satz 2 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Jedermann kann den Liegenschaftsplan einsehen. | "Der Liegenschaftsplan ist über das von der für das Geoinformations und Vermessungswesen zuständigen Senatsverwaltung bereitgestellte Geoportal allgemein zugänglich." |
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung (30.10.2025) im Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID: 252523
| ENDE |
(Stand: 30.10.2025)
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