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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau
- Baden-Württemberg -

Vom 13. Juni 2023
(GBl. Nr. 10 vom 16.06.2023 S. 170)



Der Landtag hat am 24. Mai 2023 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 41) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter "und in" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort "Wohngebieten" die Wörter "und bei Antennenanlagen im Außenbereich" eingefügt.

2. Der Anhang (verfahrensfreie Vorhaben) wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 5 Buchstabe c wird die Angabe "10 m Höhe" durch die Angabe "15 m Höhe, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, im Außenbereich frei stehend bis 20 m Höhe," ersetzt.

b) Nummer 10 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe f wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.

bb) Folgender Buchstabe g wird angefügt:

"g) ortsveränderliche Antennenanlagen, die längstens für 24 Monate aufgestellt werden;".

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 231213

ENDE

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(Stand: 19.06.2023)

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