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Änderungstext
Bekanntmachung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
- Baden-Württemberg -
Vom 10. Dezember 2025
(GABl. Nr. 12 vom 31.12.2025 S. 1182)
- Az.: MLW21-26-11/5 -
1 Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat auf Grund von § 73a Absatz 5 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ( LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GB1. S.357, ber. S. 416), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GB1. 2025 Nr. 25) geändert worden ist, die Technischen Baubestimmungen nach § 73a Absatz 1 LBO als Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische BaubestimmungenVwV TB) vom 10. Dezember 2025 - Az.: MLW21-26-11/5 - erlassen.
2 Zusammen mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen nach Nummer 1 werden folgende Richtlinien und folgende Verwaltungsvorschrift veröffentlicht:
3 Hinweise
3.1 Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen nach Nummer 1 sowie die Richtlinien und die VwV Feuerwehrflächen nach Nummer 2 sind nachfolgend veröffentlicht.
3.2 Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen kann auch im Internet unter www.mlw.badenwuerttemberg.de (Bauen & Wohnen > Bautechnik und Bauökologie > Technische Baubestimmungen) eingesehen und als pdf-Datei abgerufen werden.
3.3 Die Richtlinien und die VwV Feuerwehrflächen nach Nummer 2 können auch im Internet unter www.mlw.badenwuerttemberg.de (Bauen & Wohnen > Baurecht > Erlasse und Vorschriften) eingesehen und als pdf-Datei abgerufen werden.
ID: 260101
| ENDE |
(Stand: 11.02.2026)
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