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Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB
- Bremen -
Vom 7. Dezember 2021
(Brem.GBl. Nr. 137 vom 16.12.2021 S. 791; 24.02.2026 S. 172 26)
Aufgrund des § 201a Satz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, verordnet der Senat:
§ 1 Bestimmung eines Gebietes mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 BauGB
Als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 Baugesetzbuch wird die Stadtgemeinde Bremen bestimmt.
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 26
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung (17.12.2021) in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.
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(Stand: 26.03.2026)
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