| Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Erstes Gesetz zur Umsetzung des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes sowie zur Regelung einer Juniormitgliedschaft bei der Architektenkammer Bremen
- Bremen -
Vom 22. Januar 2025
(Brem.GBl. Nr. 7 vom 05.02.2025 S. 22)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Architektengesetzes
Das Bremische Architektengesetz vom 25. Februar 2003 (Brem.GBl. S. 53), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2024 (Brem.GBl. S. 117) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 3a wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 3a Europäischer Berufsausweis | " § 3a Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Juniormitglieder". |
b) Die Angabe zu § 3b wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 3b Vorwarnmechanismus | " § 3b Europäischer Berufsausweis" |
c) Nach der Angabe zu § 3b wird die folgende Angaben eingefügt:
" § 3c Vorwarnmechanismus"
2. In § 2 Absatz 4 Satz 1 werden das Wort "darf" durch das Wort "dürfen" und die Wörter "Partnerschaftsgesellschaft, einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung" durch die Wörter "rechtsfähigen Personengesellschaft" ersetzt.
3. Nach § 2 wird folgender § 3a eingefügt:
" § 3a Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Juniormitglieder
(1) In die Liste der Juniormitglieder des Landes Bremen ist mit einer Fachrichtung nach § 1 Absatz 1 bis 4 auf Antrag einzutragen (Juniormitglied), wer
(2) Für das Eintragungsverfahren gilt § 6 Absatz 1 bis 3.
(3) Für die Versagung der Eintragung gilt § 5 Absatz 1 entsprechend.
(4) Juniormitglieder sind zum Führen einer Berufsbezeichnung im Sinne des § 2 nicht berechtigt."
4. Die bisherigen §§ 3a und 3b werden die §§ 3b und 3c.
5. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt:
"(7) Eine sonstige rechtsfähige Personengesellschaft wird auf Antrag in die Architekten- und Stadtplanerliste eingetragen, wenn sie die Anforderungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 sowie Absatz 3 erfüllt. Ist eine Gesellschaft als Gesellschafter beteiligt, gelten die Voraussetzungen nach Absatz 3 für diese entsprechend."
b) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8.
6. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| (1) Die Architektenliste, die Stadtplanerliste sowie das Verzeichnis der auswärtigen Architektinnen und Architekten und auswärtigen Stadtplanerinnen und Stadtplaner (§ 8 Abs. 3) für das Land Bremen werden bei der Architektenkammer geführt. Aus den genannten Verzeichnissen muss neben der Fachrichtung des Eingetragenen (§ 1 Abs. 1 bis 4) die Beschäftigungsart (freischaffend, angestellt, beamtet oder gewerblich) ersichtlich sein. | "(1) Die Architektenliste, die Stadtplanerliste, die Liste der Juniormitglieder sowie das Verzeichnis der auswärtigen Architektinnen und Architekten und auswärtigen Stadtplanerinnen und Stadtplaner (§ 8 Absatz 3) für das Land Bremen werden bei der Architektenkammer geführt. Aus den genannten Verzeichnissen muss neben der Fachrichtung der oder des Eingetragenen (§ 1 Absatz 1 bis 4) die Beschäftigungsart (freischaffend, angestellt, beamtet oder gewerblich) ersichtlich sein. Bei der Liste der Juniormitglieder entfällt die Beschäftigungsart." |
b) In Absatz 2 werden nach dem Wort "Stadtplanerliste" die Wörter "sowie die Liste der Juniormitglieder" eingefügt.
c) In Absatz 6 Satz 6 werden nach den Wörtern "oder einem anderen Register" die Wörter ", zum Beispiel dem Gesellschaftsregister," eingefügt.
7. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden nach dem Wort "Stadtplanerliste" die Wörter ", die Liste der Juniormitglieder" eingefügt.
bb) In Satz 4 wird die Angabe " § 4 Absatz 7" durch die Angabe " § 4 Absatz 8" ersetzt.
b) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 6a eingefügt:
"(6a) Die nach Absatz 3 vorgenommene Eintragung in die Liste der Juniormitglieder ist zu löschen, wenn
(Stand: 13.02.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion