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Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
- Hessen -
Vom 4. März 2025
(GVBl. Nr. 19 vom 17.03.2025)
Aufgrund
verordnet die Landesregierung,
verordnet der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum:
Die Verordnung zur Ausführung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Januar 2008 (GVBl. I S. 17), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird die Angabe "3. Juni 2020 (GVBl. S. 378)" durch "11. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 32)" ersetzt.
b) In Abs. 2 Nr. 4 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt, werden nach dem Wort "Wohnen" die Wörter "und ländlichen Raum" eingefügt und wird die Angabe "Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602)" durch "Verordnung vom 11. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 79)" ersetzt.
2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 1 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.
b) In Nr. 2 wird das Wort "und" durch einen Punkt ersetzt.
c) Die Nr. 3
3. Erarbeitung von Konzepten für Kosten, Entgelte und Lizenzierungen mit dem Ziel eines fachübergreifend harmonisierten Zugangs zu Geodaten und Geodatendiensten.
wird aufgehoben.
3. In § 4 Satz 2 wird die Angabe "2025" durch "2035" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung (18.03.2025) in Kraft.
ID 250666
| ENDE |
(Stand: 09.04.2025)
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