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Regelwerk

Änderungstext

Elfte Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Hamburg -

Vom 2. Dezember 2025
(HmbGVBl. Nr. 43 vom 16.12.2025 S. 776, ber. S. 12/2026)


Artikel 1

Auf Grund der §§ 2 und 10 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S 37), zuletzt geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268), wird verordnet:

Einziger Paragraph
Änderung der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Wohnungsbaus

Die Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Wohnungsbaus vom 2. Dezember 2008 (HmbGVBl. S. 403), zuletzt geändert am 3. Dezember 2024 (HmbGVBl. S. 689), wird wie folgt geändert:

1. In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:

Nummer 1.1 20,50
Nummer 1.2 10,25
Nummer 2.1 20,50
Nummer 2.2 10,25
Nummer 2.3 20,50
Nummer 2.4 450
Nummer 2.5 61

2. In Nummer 2.6 wird das Wort "Umbaumaßnahme" durch die Textstelle "Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme" und der Gebührensatz "590" durch den Gebührensatz "610" ersetzt.

3. In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:

Nummer 2.7 94
Nummer 2.8 Buchstabe a
erster Gebührensatz 620
zweiter Gebührensatz 1.600
Nummer 2.8 Buchstabe b
erster Gebührensatz 330
zweiter Gebührensatz 620
dritter Gebührensatz 285
Nummer 2.9 590
Nummer 3.1 Buchstabe a. 740
Buchstabe b 740
Nummer 3.2 Buchstabe a. 740
Buchstabe b 740
Nummer 3.3 Buchstabe a
erster Gebührensatz 160
zweiter Gebührensatz 720
Buchstabe b erster Gebührensatz 315
zweiter Gebührensatz 2.420
Nummer 3.4 455
Nummer 3.5 755
Nummer 3.6 Buchstabe a
erster Gebührensatz 450
zweiter Gebührensatz 1.280
dritter Gebührensatz 5.200
vierter Gebührensatz 225
fünfter Gebührensatz 880
sechster Gebührensatz 2.620
Buchstabe b
erster Gebührensatz 880
zweiter Gebührensatz 5.200
dritter Gebührensatz 880
vierter Gebührensatz 4.800
Buchstabe c
erster Gebührensatz 930
zweiter Gebührensatz 4.800
dritter Gebührensatz 930
vierter Gebührensatz 5.150
fünfter Gebührensatz 930
sechster Gebührensatz 4.800
Buchstabe d
erster Gebührensatz 1.030
zweiter Gebührensatz 3.090
Buchstabe e
erster Gebührensatz 880
zweiter Gebührensatz 2.450
dritter Gebührensatz 880
vierter Gebührensatz 2.400
Buchstabe f
erster Gebührensatz 1.065
zweiter Gebührensatz 3.200
Nummer 3.7 Buchstabe a
erster Gebührensatz 380
zweiter Gebührensatz 970
Buchstabe b
erster Gebührensatz 190
zweiter Gebührensatz 880
Nummer 3.8 erster Gebührensatz 620
zweiter Gebührensatz 1.770
Nummer 3.9 Buchstabe a 2.580
Buchstabe b 2.060

4. Die Nummern 3.10 und 3.11 erhalten folgende Fassung:

"3.10 Erlass einer Anordnung zur Erteilung von Auskünften oder Vorlage von Unterlagen nach § 13 HmbWoSchG
a) je Wohnung 310
b) bei Mängeln außerhalb von Wohnungen 310
Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind die Fälle, in denen der Adressat sich rechtmäßig auf die Voraussetzungen des § 26 Absatz 2 Satz 4 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ( HmbVwVfG

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