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Änderungstext
Erlass der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Hamburg -
Vom 2. Januar 2026
(Amtl. Anz. Nr. 1 vom 02.01.2026 S. 7)
(Red.Anm.: Die Änderung betrifft Anpassungen an Neufassungen (z.B. der HBauO), die zum 01.01.2026 in Kraft getreten sind)
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erlässt die Technischen Baubestimmungen als technische Verwaltungsvorschriften gemäß § 85a Absatz 5 der Hamburgischen Bauordnung.
http://www.hamburg.de/go/190622
Die Regelungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) gelten in Hamburg mit wenigen Abweichungen. Diese Abweichungen werden zusammengefasst und der Muster-VV TB als Deckblatt vorangestellt.
Die inhaltlichen Abweichungen sind nach den Kapiteln, Punkten und Anhängen der VV TB sortiert. Als Abweichungen finden sich Ergänzungen sowie Streichungen und Änderungen. In Hamburg nicht gültige Teile der Muster-VV TB sind im Deckblatt durchgestrichen dargestellt. Ergänzungen oder Änderungen sind als normaler Text geschrieben.
Im Deckblatt nicht erwähnte Regelungen der Muster-VV TB werden ohne inhaltliche Änderungen in Hamburg übernommen.
Auf die einzelnen Abweichungen wird jeweils ein Hinweis am Textrand der jeweils betroffenen Regelung der Muster-VV TB gegeben.
ID 260025
| ENDE |
(Stand: 08.01.2026)
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