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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Geodateninfrastrukturgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 6. November 2024
(GVBl. LSa Nr. 22 vom 13.11.2024 S. 317)


§ 1

§ 14 Satz 2 des Geodateninfrastrukturgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 14. Juli 2009 (GVBl. LSa S. 368)

Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2013 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.

wird aufgehoben.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (14.11.2024) in Kraft.

ID: 242675


ENDE

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