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Regelwerk

BauGBÄndG 2021 - Mustererlass
Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)

Vom 30. September 2021
(Quelle: https://www.is-argebau.de/)



beschlossen durch die Fachkommission Städtebau am 14./30. September 2021, geändert am 24. März 2022

Paragrafenangaben ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des Baugesetzbuchs.

1. Allgemeines

1.1 Einführung

Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten. Ferner ist das Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) am 23. Juli 2021 in Kraft getreten. Schließlich ist am 15. September 2021 Artikel 9 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze ( Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021) in Kraft getreten. Das Baugesetzbuch ist daher wie folgt zu zitieren: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147) geändert worden ist.

Das Baulandmobilisierungsgesetz enthält aufbauend auf den Empfehlungen der Kommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" (Baulandkommission) Änderungen des Baugesetzbuchs, der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung.

Daneben werden verschiedene städtebauliche Anliegen aufgegriffen, wie die Bedeutung grüner Infrastruktur oder die Unterstützung des Mobilfunkausbaus. Sofern die Landesregierungen von den Verordnungsermächtigungen in Bezug auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten Gebrauch machen, werden den Gemeinden weitere Instrumente an die Hand gegeben.

Dieser Muster-Erlass berücksichtigt neben dem Baulandmobilisierungsgesetz auch das o.g. Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung sowie das o.g. Aufbauhilfegesetz 2021.

1.2 Überblick über die Neuregelungen

1.2.1 Wesentliche Änderungen im Baugesetzbuch

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(Stand: 28.08.2023)

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