| Fassung vom 2023/1 | Fassung vom 2024/1 |
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| D Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen | D Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen |
| D 1 Allgemeines | D 1 Allgemeines |
| Gemäß § 17 Abs. 3 MBO 1 enthält die Verwaltungsvorschrift eine nicht abschließende Liste von Bauprodukten, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen (§ 85a Abs. 4 MBO 1). Diese Liste soll den am Bau Beteiligten zur Klarstellung dienen. | Gemäß § 17 Abs. 3 MBO 1 enthält die Verwaltungsvorschrift eine nicht abschließende Liste von Bauprodukten, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen (§ 85a Abs. 4 MBO 1). Diese Liste soll den am Bau Beteiligten zur Klarstellung dienen. |
| Einerseits werden in diese Liste Bauprodukte aufgenommen, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik zwar gibt und an die die Bauordnung auch Anforderungen nach § 3 MBO 1 stellt, aber dennoch auf Verwendbarkeitsnachweise verzichtet wird (ehemals "sonstige Bauprodukte"). Eine Verwendbarkeit der Bauprodukte i.S.d. § 16b MBO 1 muss damit materiell zwar vorliegen, jedoch ist diese nach Bauordnungsrecht nicht nachzuweisen. Hierunter fallen insbesondere Bauprodukte, die durch andere Zertifizierungs- und Zulassungssysteme abgedeckt werden (z.B. DVGW und VDE). | Einerseits werden in diese Liste Bauprodukte aufgenommen, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik zwar gibt und an die die Bauordnung auch Anforderungen nach § 3 MBO 1 stellt, aber dennoch auf Verwendbarkeitsnachweise verzichtet wird (ehemals "sonstige Bauprodukte"). Eine Verwendbarkeit der Bauprodukte i.S.d. § 16b MBO 1 muss damit materiell zwar vorliegen, jedoch ist diese nach Bauordnungsrecht nicht nachzuweisen. Hierunter fallen insbesondere Bauprodukte, die durch andere Zertifizierungs- und Zulassungssysteme abgedeckt werden (z.B. DVGW und VDE). |
| Andererseits werden Bauprodukte aufgenommen, für die es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt und die für die Erfüllung der Anforderungen nach § 3 MBO 1 nicht von Bedeutung sind. Für diese Bauprodukte wird durch den Verzicht auf bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise die bauordnungsrechtlich untergeordnete Bedeutung kenntlich gemacht. | Andererseits werden Bauprodukte aufgenommen, für die es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt und die für die Erfüllung der Anforderungen nach § 3 MBO 1 nicht von Bedeutung sind. Für diese Bauprodukte wird durch den Verzicht auf bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise die bauordnungsrechtlich untergeordnete Bedeutung kenntlich gemacht. |
| D 2 Liste nach § 85a Abs. 4 MBO 1 | D 2 Liste nach § 85a Abs. 4 MBO 1 |
| D 2.1 Beispiele für Produkte, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt | D 2.1 Beispiele für Produkte, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt |
| Absperrarmaturen in Anlagen zur Wasserver- und -entsorgung | Absperrarmaturen in Anlagen zur Wasserver- und -entsorgung |
| Absperranlagen in Anlagen zur Gasversorgung | Absperranlagen in Anlagen zur Gasversorgung |
| Strömungswächter | Strömungswächter |
| Sicherheitseinrichtungen der Gas-Installation | Sicherheitseinrichtungen der Gas-Installation |
| Sicherheits-Gasschlauchleitungen für den Anschluss von Haushalts-Gasgeräten | Sicherheits-Gasschlauchleitungen für den Anschluss von Haushalts-Gasgeräten |
| Mehrschichtverbundrohre für die Gas-Inneninstallation | Mehrschichtverbundrohre für die Gas-Inneninstallation |
| Flüssiggasdruckregelgeräte | Flüssiggasdruckregelgeräte |
| Trinkwassererwärmer und Speicher-Trinkwassererwärmer | Trinkwassererwärmer und Speicher-Trinkwassererwärmer |
| Warmwasser-Flächenheizungen und Heizkörperanbindungen | Warmwasser-Flächenheizungen und Heizkörperanbindungen |
| Kunststoff-Rohrleitungssysteme für Warmwasser-Fußbodenheizung | Kunststoff-Rohrleitungssysteme für Warmwasser-Fußbodenheizung |
| Wärmeübertragungsanlagen | Wärmeübertragungsanlagen |
| Sanitärausstattungsgegenstände | Sanitärausstattungsgegenstände |
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| Schächte für Brunnen und Sickeranlagen | Schächte für Brunnen und Sickeranlagen |
| Sickerrohre für Deponien | Sickerrohre für Deponien |
| Blitzschutzanlagen | Blitzschutzanlagen |
| Elektroinstallationen wie Leitungen, Schalter, Steckdosen u. Ä. zur Allgemeinstromversorgung unter Normalbedingungen von baulichen Anlagen |
(Stand: 12.09.2024)
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