Regelwerk; Bau- & Planungsrecht
VV-ROG/NROG-ZAV
- Inhalt =>
| 1. Zweck, Anlass und Grenzen des Zielabweichungsverfahrens |
| 1.1 Zweck des Zielabweichungsverfahrens |
| 1.2 Anlass für Zielabweichungsverfahren und notwendige Prüfungen im Vorfeld |
| 1.2.1 Raumbedeutsamkeit des Vorhabens |
| 1.2.2 Bestehen einer Bindung des Vorhabens an Ziele der Raumordnung |
| 1.2.3 Zielqualität der Festlegung, mit der das Vorhaben kollidieren könnte |
| 1.2.4 Verstoß des Vorhabens gegen ein Ziel der Raumordnung |
| 1.2.5 Vermeidbarkeit eines Zielabweichungsverfahrens durch Modifizierung der Planung oder des Vorhabens |
| 1.3 Grenzen des Zielabweichungsverfahrens (Erforderlichkeit einer Planänderung) |
| 1.4 Antragserfordernis, Antragsberechtigung (§ 6 Abs. 2 Sätze 2 und 3 ROG), Inhalt und Umfang des Antrags |
| 2. Voraussetzungen für die Zielabweichung |
| 2.1 Raumordnerische Vertretbarkeit einer Abweichung vom Ziel der Raumordnung |
| 2.1.1 Vorliegen einer (unbeabsichtigten) Planungslücke |
| 2.1.2 Zulässigkeit einer Raumordnungsplanung, die das Vorhaben ermöglicht hätte (Planbarkeit) |
| 2.1.3 Raumverträglichkeit der mit der Zielabweichung verfolgten Planung oder Maßnahme |
| 2.1.4 Raumordnerische Vertretbarkeit während einer laufenden Änderung oder Aufhebung des betroffenen Zieles |
| 2.2 Nichtberührtsein der Grundzüge der Planung |
| 2.2.1 Ermittlung der Grundzüge der Planung anhand der verfolgten Sicherungs-, Ordnungs- oder Entwicklungsinteressen in dem vom Vorhaben betroffenen räumlichen Bereich |
| 2.2.2 Kein Wiederaufbrechen bereits gelöster Konflikte; kein Entstehen neuer Konflikte |
| 2.2.3 Keine Präzedenzwirkung |
| 2.2.4 Keine Durchbrechung eines gesamträumlichen Konzepts |
| 2.2.4.1 Fallkonstellation Vorrang und Ausschluss |
| 2.2.4.2 Fallkonstellation Vorranggebiete |
| 2.2.4.3 Fallkonstellation Zentrale Orte |
| 2.2.5 Nichtberührtsein der Grundzüge der Planung bei Vorgriff auf eine laufende Änderung oder Aufhebung des betroffenen Zieles |
| 2.2.6 Berührtsein der Grundzüge der Planung bei voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen |
| 2.3 Einvernehmen mit den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen |
| 2.3.1 In ihren Belangen berührte öffentliche Stellen |
| 2.3.2 Einholung des Einvernehmens, Anschreiben |
| 2.3.3 Umsetzung in der Entscheidung der Landesplanungsbehörde |
| 2.4 Benehmen mit den betroffenen Gemeinden |
| 2.5 Soll-Entscheidung; Ermessenserwägungen |
| 2.6 Befristet geltende Voraussetzungen für die bauleitplanerische Ausweisung von Windenergiegebieten nach § 245e Abs. 5 BauGB |
| 3. Zuständige Stellen |
| 3.1 Zuständigkeitsverteilung zwischen den Landesplanungsbehörden; Zustimmung zum Verfahrensergebnis |
| 3.2 Sonderfragen der Zuständigkeitsverteilung: Zielabweichungsverfahren im Verhältnis zu Raumverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfahren |
| 3.2.1 Zeitliches Zusammentreffen von Zielabweichungsverfahren und Raumverträglichkeitsprüfung |
| 3.2.2 Zielabweichungsverfahren im Vorfeld von Zulassungsverfahren |
| 3.2.3 Zeitliches Zusammentreffen von Zielabweichungsverfahren und Planfeststellungsverfahren oder immissionsschutzrechtlichem Zulassungsverfahren |
| 4. Weitere Verfahrens- und Formerfordernisse, Kosten |
| 4.1 Weitere Verfahrens- und Formerfordernisse |
| 4.2 Kosten |
| 5. Sonderfall: feststellender Bescheid über Nichtvorliegen eines Zielverstoßes |
| 6. Schlussbestimmungen |