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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung
der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen

Vom 13. Januar 2006
(GVBl. Nr. 2 vom 19.01.2005 S. 9)



Aufgrund

des § 3 Abs. 1 und 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 14 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes vom 7. Mai 1962 (Nds. GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 394), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5)

wird verordnet:

Artikel 1

Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 16. Dezember 2003 (Nds. GVBl. S. 451) wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird der Betrag "0,59 Euro" durch den Betrag "0,62 Euro" ersetzt.

2. Die Anlagen 1 bis 3 erhalten eine neue Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft.

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