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Regelwerk

Änderungstext

Baugebührenordnung; Preisindexzahl

Vom 10. Oktober 2011
(Nds. MBl. Nr. 37 vom 19.10.2011 S. 690)



Die Tabelle der Anlage des Bezugserlasses erhält mit Wirkung vom 01.10.2011 folgende Fassung:

alt neu
   Tabelle des durchschnittlichen Rohbauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalts
Bezugsjahr 2005 = 100
Nr. Gebäudearten Rohbau-
wert in
Euro/m3
1. Wohngebäude 97
2. Wochenendhäuser 85
3. Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 131
4. Schulen 124
5. Kindertageseinrichtungen 111
6. Hotels, Pensionen, Heime und Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 111
7. Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten 130
8. Krankenhäuser 144
9. Versammlungsstätten 111
10. Hallenbäder 119
11. Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt in eingeschossigen Gebäuden  
11.1 bis 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt 34
11.2 der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 30
11.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 23
12. Verkaufsstätten mit nicht mehr als 5.000 m3 Brutto-Rauminhalt in mehrgeschossigen Gebäuden  
12.1 mit Verkaufsstätten in einem Geschoss und sonstigen Nutzungen mit Aufenthaltsräumen in den übrigen Geschossen 74
12.2 mit Verkaufsstätten in mehr als einem Geschoss 132
13. Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 81
14. Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind 96
15. Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind 115
16. Tiefgaragen 133
17. Fabrikgebäude, Werkstattgebäude, Lagergebäude und Sporthallen mit jeweils nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie eingeschossig sind  
17.1 bis 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt  
17.1.1 Bauart schwer * 42
17.1.2 sonstige Bauart 34
17.2 der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5000 m3  
17.2.1 Bauart schwer * 36
17.2.2 sonstige Bauart 30
17.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt  
17.3.1 Bauart schwer * 30
17.3.2 sonstige Bauart 23
18. Fabrikgebäude, Werkstattgebäude und Lagergebäude mit jeweils nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie mehrgeschossig sind 87
19. Stallgebäude, ausgenommen Güllekeller  
19.1 bis 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt  
19.1.1 Bauart schwer * 40
19.1.2 sonstige Bauart 28
19.2 der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3  
19.2.1 Bauart schwer * 33
19.2.2 sonstige Bauart 26
19.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt  
19.3.1 Bauart schwer * 26
19.3.2 sonstige Bauart 21
20. Gebäude zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte 21
21. Gebäude zum Abstellen landwirtschaftlicher Maschinen oder landwirtschaftlicher Geräte 15
22. Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen 77
23. Schuppen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude 35
24. Gewächshäuser  
24.1 bis 1500 m3 Brutto-Rauminhalt 26
24.2 der 1500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 15
*) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton, einschließlich Leicht- und Porenbeton, oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen.

Bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauwert um 5 v. H. und bei Hochhäusern um 10 v. H. zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Kränen sind für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 38 Euro/m2 hinzuzurechnen.

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