Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes
- Niedersachsen -

Vom 25. September 2017
(Nds. GVBl. Nr. 19 vom 29.09.2017 S. 352)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes

Das Niedersächsische Raumordnungsgesetz vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 252), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. März 2017 (Nds. GVBl. S. 53), wird wie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Im einleitenden Teil des Satzes 1 werden die Angabe " § 9" durch die Angabe " § 8" und das Wort "übersandt" durch das Wort "übermittelt" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort "übersandt" durch das Wort "übermittelt" ersetzt.

cc) Satz 3 Halbsatz 1 erhält folgende Fassung:

alt neu
Anstelle einer Übersendung können die Unterlagen in elektronischer Form übermittelt oder im Internet bereitgestellt werden; "Die Unterlagen sollen in elektronischer Form übermittelt oder im Internet bereitgestellt werden;"

dd) Es wird der folgende neue Satz 5 eingefügt:

"Mit der Fristsetzung nach Satz 4 ist auf den Ausschluss verspäteter Stellungnahmen ( § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG) hinzuweisen."

ee) Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden Sätze 6 und 7.

b) In Absatz 3 Sätze 1 und 2 Halbsatz 2 wird jeweils die Angabe " § 10 Abs. 1" durch die Angabe " § 9 Abs. 2" ersetzt.

c) Absatz 4

(4) Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben, wenn bei der Fristsetzung nach Absatz 2 Satz 4 und in der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 ROG hierauf hingewiesen wurde. Dies gilt nicht, soweit die vorgebrachten Belange dem Planungsträger bereits bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen oder soweit sie für die Rechtmäßigkeit des Raumordnungsplans von Bedeutung sind.

wird gestrichen.

d) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und wie folgt geändert:

In Satz 1 werden vor den Worten "Anregungen und Bedenken" die Worte "Die fristgerecht eingegangenen und nicht gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG ausgeschlossenen" eingefügt.

e) Absatz 6

(6) Wird der Entwurf des Raumordnungsplans, der Gegenstand der Beteiligung nach den Absätzen 2 bis 6 gewesen ist, geändert, so kann der Planungsträger bestimmen, dass bei der erneuten Beteiligung Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme können für die erneute Beteiligung angemessen verkürzt werden. Werden durch eine Änderung des Planentwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt, so kann die erneute Beteiligung auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschränkt werden ( § 10 Abs. 1 Satz 4 ROG).

wird gestrichen.

f) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 5 und wie folgt geändert:

In den Sätzen 1 und 2 wird jeweils die Angabe " § 11" durch die Angabe " § 10" ersetzt.

2. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird die Angabe "Satz 1" durch die Angabe "Sätze 1 und 2" ersetzt.

b) In Absatz 3 wird die Angabe " § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 und § 12" durch die Angabe " § 9 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 2 und § 11" ersetzt.

3. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "Satz 2" durch die Angabe "Satz 3" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Angabe " § 8" durch die Angabe " § 13" ersetzt.

c) In Absatz 6 Satz 1 wird im Klammerzusatz die Angabe " § 11" durch die Angabe " § 10" ersetzt.

d) In Absatz 8 werden die Worte "und die Art der Darstellung raumordnerischer Festlegungen in den Regionalen Raumordnungsprogrammen" gestrichen und am Ende die Worte "sowie Vorschriften über die Darstellung des Planinhalts, insbesondere über einheitlich zu verwendende Planzeichen und ihre Bedeutung, zu erlassen" eingefügt.

4. § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden das Wort "und" durch ein Komma und die Angabe " § 9" durch die Angabe " § 8" ersetzt sowie am Ende ein Komma und die Worte "und wenn die Änderungen Festlegungen für den Meeresbereich nicht betreffen" eingefügt.

b) In Satz 2 werden nach der Angabe "Abs. 1" die Worte "und von § 9 Abs. 1 ROG in Verbindung mit § 7 Abs. 7 ROG" eingefügt.

c) In Satz 3 wird die Angabe " § 10 Abs. 1" durch die Angabe " § 9 Abs. 2" ersetzt.

5. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe " § 3 Abs. 2 bis 6" durch die Angabe " § 3 Abs. 2 bis 4" ersetzt.

bb) In Satz 3 wird die Angabe " § 11" durch die Angabe " § 10" ersetzt.

cc) In Satz 4 wird die Angabe " § 12" durch die Angabe " § 11" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Verweisung " § 3 Abs. 1 und 7" durch die Verweisung " § 3 Abs. 1 und 5" ersetzt.

6. § 9 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe " § 15 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1" durch die Angabe " § 16 Abs. 2 Satz 1" ersetzt.

b) In Satz 2 wird die Angabe " § 15 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2" durch die Angabe " § 16 Abs. 2 Satz 2" ersetzt.

7. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe "Satz 2" gestrichen.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion