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Änderungstext
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen
(Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
- Niedersachsen -
Vom 1. Dezember 2025
(Nds.MBl. Nr. 597 vom 09.12.2025)
RdErl. d. MW v. 01.12.2025 - 64-25100/020-0003 -
- VORIS 23400 -
Bezug: RdErl. v. 23.04.2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 237)
- VORIS 23400 -
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.12.2025 wie folgt geändert:
1. Nummer 2.12 Satz 1 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| Der Begriff bezeichnet Haushalte, deren Gesamtjahreseinkommen die in der DVO-NWoFG abweichend geregelten Einkommensgrenzen bei der Förderung von Mietwohnraum nicht überschreiten. | "Bei der Mietwohnraumförderung bezeichnet der Begriff Haushalte, deren Gesamtjahreseinkommen die in § 3 Abs. 2 NWoFG festgelegten Einkommensgrenzen in den Grenzen des § 4 DVO-NWoFG überschreiten dürfen, und diese in der Förderentscheidung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 NWoFG bestimmt werden können." |
2. Die Tabelle in Nummer 20.3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Alt:
| Bei der Förderung von Wohnraum für Haushalte mit | ||
| in Städten und Gemeinden der Mietenstufe | geringen Einkommen: | mittleren Einkommen: |
| I: | 5,90 EUR | 7,30 EUR |
| II und III: | 6,10 EUR | 7,50 EUR |
| IV bis VII: | 6,40 EUR | 7,80 EUR. |
Neu:
| "Bei der Förderung von Wohnraum für Haushalte mit | ||
| in Städten und Gemeinden der Mietenstufe | geringen Einkommen: | mittleren Einkommen: |
| I bis III: | 6,30 EUR | 7,80 EUR |
| IV bis VII: | 6,60 EUR | 8,10 EUR. |
"
3. Nummer 27 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 27.1 wird die Angabe "8" durch die Angabe "8,50" ersetzt.
b) In Nummer 27.2 wird die Angabe "10" durch die Angabe "10,50" ersetzt.
4. Nummer 28.4 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe "10,80" durch die Angabe "11,30" ersetzt.
b) In Satz 2 wird die Angabe "1,80" durch die Angabe "1,90" ersetzt.
c) In Satz 4 wird die Angabe "360" durch die Angabe "380" ersetzt.
5. Nummer 55.2 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| 55.2 Landesweit wird eine Übersicht über den Bestand der in einer Bindung stehenden landesseitig geförderten Wohnungen in Niedersachsen geführt. Die Wohnraumförderstellen übersenden der Bewilligungsbehörde hierfür Angaben nach dem Tabellenmuster der Anlage in digitaler Form. Sie übersenden die Daten mit Stand 30. Juni und 31. Dezember des Jahres jeweils bis zum 10. des darauffolgenden Monats. | "55.2 Landesweit wird eine Übersicht über den Bestand der in einer Bindung stehenden geförderten Mietwohnungen in Niedersachsen geführt. In diese Übersicht sind die Mietwohnungen nach Nummer 55.1, nach dem NWoFG geförderte Wohnheimplätze sowie Mietwohnungen, für die im Rahmen einer kommunalen Förderung Auflagen zur Belegungs- und Mietbindung unter Bezugnahme auf das WoFG, das II. WoBauG oder das NWoFG erteilt wurden, und die danach einer geltenden Belegungs- oder Mietbindung unterliegen, aufzunehmen. Die Wohnraumförderstellen übersenden der Bewilligungsbehörde hierfür Angaben nach dem Tabellenmuster der Anlage in digitaler Form. Sie übersenden die Daten mit Stand 30. Juni und 31. Dezember des Jahres jeweils bis zum 10. des darauffolgenden Monats." |
6. In Nummer 71 Satz 1 wird das Datum "31.12.2025" durch das Datum "31.12.2026" ersetzt.
7. Die Anlage erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
Anlage
(zu Nummer 7)
Alt:
.
| Angaben zu landesseitig geförderten Wohnungen in Niedersachsen | Anlage |
Stand: 30.06.20__ / 31.12.20__ (bitte Jahreszahl ergänzen und Nichtzutreffendes streichen)
|
Name der Kommune |
(Stand: 15.01.2026)
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