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Regelwerk

Änderungstext

Zuständigkeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Niedersachsen -

Vom 4. Mai 2026
(Nds.MBl. Nr. 237 vom 12.05.2026)


Bezug: Erl. v. 07.11.2022 (Nds. MBl. S. 1627), geändert durch Erl. v. 10.04.2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 172)

Nummer 3 des Bezugserlasses wird mit Wirkung vom 01.05.2026 wie folgt geändert:

1. Am Ende des Buchstaben d wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.

2. Es wird der folgende Buchstabe e angefügt:

"e) das Verfahren zur Eignung, Bewertung und Genehmigung von festgelegten Betriebsbereichen innerhalb Niedersachsens für Kraftfahrzeuge mit ferngelenkter Fahrfunktion (ferngelenktes Kraftfahrzeug) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 18 StVG i. V. m. § 1 Abs. 2 und den §§ 7 bis 9 StVFernLV mit Ausnahme von Bundesautobahnen oder Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung."

ID 261253

ENDE

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(Stand: 13.05.2026)

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