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Regelwerk

Änderungstext

Vierundzwanzigste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
- Rheinland-Pfalz -

Vom 6. Dezember 2022
(GVBl. Nr. 28 vom 20.12.2022 S. 444)



Aufgrund des § 1 Abs. 5 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 2020 (GVBl. S. 516), BS 2012-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau von dem Ministerium des Innern und für Sport verordnet:

Artikel 1

Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 (GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Mai 2022 (GVBl. S. 147), BS 923-3, wird wie folgt geändert:

Anlage 4 wird wie folgt geändert:

1. In der Spalte "Verbandsgemeinde" werden nach der Bezeichnung "Eisenberg mit Winnweiler" die Bezeichnung "und Kirchheimbolanden" und nach der Bezeichnung "Lauterecken-Wolfstein" die Bezeichnung "mit Nordpfälzer Land" angefügt.

2. In der Spalte "Kreisfreie Stadt" wird nach der Bezeichnung "Koblenz" die Bezeichnung "Landau in der Pfalz" eingefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

ID: 222766

ENDE

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