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Änderungstext
Vierundzwanzigste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
- Rheinland-Pfalz -
Vom 6. Dezember 2022
(GVBl. Nr. 28 vom 20.12.2022 S. 444)
Aufgrund des § 1 Abs. 5 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 2020 (GVBl. S. 516), BS 2012-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau von dem Ministerium des Innern und für Sport verordnet:
Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 (GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Mai 2022 (GVBl. S. 147), BS 923-3, wird wie folgt geändert:
Anlage 4 wird wie folgt geändert:
1. In der Spalte "Verbandsgemeinde" werden nach der Bezeichnung "Eisenberg mit Winnweiler" die Bezeichnung "und Kirchheimbolanden" und nach der Bezeichnung "Lauterecken-Wolfstein" die Bezeichnung "mit Nordpfälzer Land" angefügt.
2. In der Spalte "Kreisfreie Stadt" wird nach der Bezeichnung "Koblenz" die Bezeichnung "Landau in der Pfalz" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID: 222766
| ENDE |
(Stand: 16.01.2023)
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