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Regelwerk

Änderungstext

Sechsundzwanzigste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
- Rheinland-Pfalz -

Vom 12. Oktober 2023
(GVBl. Nr. 20 vom 30.10.2023 S. 278)


Aufgrund

des § 1 Abs. 5 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 2020 (GVBl. S. 516), BS 2012-1, und des § 2 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133), BS 2020-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau von dem Ministerium des Innern und für Sport

verordnet:

Artikel 1

Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 (GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 2023 (GVBl. S. 157), BS 923-3, wird wie folgt geändert:

1. In Anlage 3 wird in der Spalte "Verbandsgemeinde" die Bezeichnung "Wissen" eingefügt.

2. Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a) In der Spalte "Verbandsgemeinde" werden nach der Bezeichnung "Winnweiler" die Bezeichnung ", Leiningerland" und nach der Bezeichnung "Simmern-Rheinböllen" die Bezeichnung "Thaleischweiler-Wallhalben mit Rodalben" eingefügt.

b) In der Spalte "Kreisfreie Stadt" wird nach der Bezeichnung "Mainz" die Bezeichnung "Neustadt an der Weinstraße" eingefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

ID: 232090


ENDE

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(Stand: 03.11.2023)

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