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Änderungstext
Sechsundzwanzigste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
- Rheinland-Pfalz -
Vom 12. Oktober 2023
(GVBl. Nr. 20 vom 30.10.2023 S. 278)
Aufgrund
des § 1 Abs. 5 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 2020 (GVBl. S. 516), BS 2012-1, und des § 2 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133), BS 2020-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau von dem Ministerium des Innern und für Sport
verordnet:
Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 (GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 2023 (GVBl. S. 157), BS 923-3, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage 3 wird in der Spalte "Verbandsgemeinde" die Bezeichnung "Wissen" eingefügt.
2. Anlage 4 wird wie folgt geändert:
a) In der Spalte "Verbandsgemeinde" werden nach der Bezeichnung "Winnweiler" die Bezeichnung ", Leiningerland" und nach der Bezeichnung "Simmern-Rheinböllen" die Bezeichnung "Thaleischweiler-Wallhalben mit Rodalben" eingefügt.
b) In der Spalte "Kreisfreie Stadt" wird nach der Bezeichnung "Mainz" die Bezeichnung "Neustadt an der Weinstraße" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID: 232090
| ENDE |
(Stand: 03.11.2023)
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