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Änderungstext
Siebenundzwanzigste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
- Rheinland-Pfalz -
Vom 5. Januar 2024
(GVBl. Nr. 2 vom 22.01.2024 S. 39)
Aufgrund des § 1 Abs. 5 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 2020 (GVBl. S. 516), BS 2012-1, in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133), BS 2020-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verordnet:
Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 (GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Oktober 2023 (GVBl. S. 278), BS 923-3, wird wie folgt geändert:
Anlage 4 wird wie folgt geändert:
1. In der Spalte "Verbandsgemeinde" werden nach der Bezeichnung "Eisenberg mit Winnweiler, Leiningerland und Kirchheimbolanden" die Bezeichnung "Herxheim", danach die Bezeichnung "Kandel" und nach der Bezeichnung "Lauterecken-Wolfstein mit Nordpfälzer Land" die Bezeichnung "Lingenfeld" eingefügt.
2. In der Spalte "Verbandsfreie Gemeinde" wird nach der Bezeichnung "Boppard" die Bezeichnung "Wörth am Rhein" angefügt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID: 240148
| ENDE |
(Stand: 26.01.2024)
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