Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Siebenundzwanzigste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
- Rheinland-Pfalz -

Vom 5. Januar 2024
(GVBl. Nr. 2 vom 22.01.2024 S. 39)


Aufgrund des § 1 Abs. 5 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 2020 (GVBl. S. 516), BS 2012-1, in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133), BS 2020-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verordnet:

Artikel 1

Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 (GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Oktober 2023 (GVBl. S. 278), BS 923-3, wird wie folgt geändert:

Anlage 4 wird wie folgt geändert:

1. In der Spalte "Verbandsgemeinde" werden nach der Bezeichnung "Eisenberg mit Winnweiler, Leiningerland und Kirchheimbolanden" die Bezeichnung "Herxheim", danach die Bezeichnung "Kandel" und nach der Bezeichnung "Lauterecken-Wolfstein mit Nordpfälzer Land" die Bezeichnung "Lingenfeld" eingefügt.

2. In der Spalte "Verbandsfreie Gemeinde" wird nach der Bezeichnung "Boppard" die Bezeichnung "Wörth am Rhein" angefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

ID: 240148


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.01.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion