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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Technischen Baubestimmungen (VV TB RP)
- Rheinland-Pfalz -

Vom 20. Dezember 2024
(MinBl. Nr. 2 vom 27.01.2025 S. 58 EUaufgehoben)


Aufgrund des § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 87a Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ( LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November 2024 (GVBl. S. 365), BS 213-1, erlässt das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde zur Konkretisierung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 LBauO folgende Verwaltungsvorschrift:

1 Die Technischen Baubestimmungen nach § 87a der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz bestimmen sich vorbehaltlich der Nummer 2 nach der vom Deutschen Institut für Bautechnik bekannt gemachten Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( MVV TB 2024/1) - Stand: 28. August 2024 -, die als Anlage 1 zur VV TB RP von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter dem Link https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Technische_Baubestimmungen/Bekanntmachung_von_Technischen_Baubestimmungen_VV-TB/Anlage_1_VVTB_RLP_24.pdf

veröffentlicht ist.

2 Landesrechtliche Anpassungen zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Anlage 1 zur VV TB RP) sind mit Stand: 20. Dezember 2024 als Anlage 2 zur VV TB RP von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter dem Link https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Technische_Baubestimmungen/Bekanntmachung_von_Technischen_Baubestimmungen_VV-TB/Anlage_2_VVTB_RLP_24.pdf veröffentlicht. Diese treten an die Stelle der entsprechenden Bestimmungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.

3 Im Übrigen werden baurechtliche Vorschriften und Richtlinien des Landes von der obersten Bauaufsichtsbehörde auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter folgenden Links zum Download angeboten:

https://fm.rlp.de/themen/baurecht-und-bautechnik/bauvorschriften (unter Punkt Sonderbauten, Anlagen und Einrichtungen, Rundschreiben) und

https://fm.rlp.de/themen/baurecht-und-bautechnik/technische-baubestimmungen.

4 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 28. Februar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen des Ministeriums der Finanzen vom 27. Juli 2023 (MinBl. S. 186) außer Kraft.

EU) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EU Nr. L 241 S. 1) sind beachtet worden.

ID 250214


ENDE

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