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Änderungstext
Einunddreißigste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
- Rheinland-Pfalz -
Vom 26. Januar 2026
(GVBl. Nr. 2 vom 19.02.2026 S. 86)
Aufgrund des § 1 Abs. 5 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2025 (GVBl. S. 15), BS 2012-1, in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473), BS 2020-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verordnet:
Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 (GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juli 2025 (GVBl. S. 447), BS 923-3, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage 3 wird in der Spalte "Verbandsgemeinde" vor der Bezeichnung "Wissen" die Bezeichnung "Kirner Land" eingefügt.
2. In Anlage 4 wird in der Spalte "Verbandsgemeinde" nach der Bezeichnung "Lauterecken-Wolfstein" die Bezeichnung "mit Nordpfälzer Land" gestrichen. Die Bezeichnung "Nordpfälzer Land" wird nach der Bezeichnung "Montabaur" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung (19.02.2026) in Kraft.
ID 260436
| ENDE |
(Stand: 04.03.2026)
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