Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; Bau& Planungsrecht

SächsMPBVO - Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

- Sachsen -

Vom 2. Dezember 2025
(SächsGVBl. Nr. 17 vom 31.12.2025 S. 454)


Archiv 2022

Die Sächsische Staatsregierung verordnet aufgrund des § 556d Absatz 2 Satz 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I. S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 163) geändert worden ist:

§ 1 Anwendungsbereich

Die Landeshauptstadt Dresden und die Kreisfreie Stadt Leipzig sind Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 556d Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

§ 2 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.02.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion