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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Änderung der Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB)

Vom 7. August 2007
(ABl. Nr. 35 vom 30.08.2007 S. 1152)


Mit dieser Bekanntmachung wird die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 31. Mai 2006 (SächsABl. SDr. S. S 82), geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 8. Dezember 2006 (SächsABl. S. 1191), geändert.

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

Die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen wird wie folgt geändert:

1.Anlage 7.4/1 Nr. 1. wird wie folgt ergänzt:

"Satz 2 wird wie folgt gefasst:

"Zur Tragfähigkeit von Decken, die im Brandfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden, wird auf DIN 1055-3:2006-03 verwiesen."

2.

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