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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Versammlungsstättenverordnung 1, 2

Vom 15. September 2009
(GVBl. Nr. 16 vom 24.09.2009 S. 628)



Aufgrund des § 83 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und Abs. 3 Landesbauordnung (LBO) vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) verordnet das Innenministerium:

Artikel 1

Die Versammlungsstättenverordnung vom 5. Juli 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 240) wird wie folgt geändert:

1. In § 45 Abs. 4 wird die Angabe " § 66 LBO" durch die Angabe " § 59 LBO" ersetzt.

2. In § 47 wird die Angabe " § 90 Abs. 1 Nr. 1 LBO" durch die Angabe " § 82 Abs. 1 Nr. 1 LBO" ersetzt.

3. § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

alt neu
  (1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des dritten auf ihre Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft und nach fünf Jahren außer Kraft. "(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft und am 30. September 2014 außer Kraft."

4. In der Anlage 2, Seite 9, wird die Angabe " §§ 23 ff. LBO" durch die Angabe " §§ 18 ff. LBO" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

_________
1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften ( ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 ( ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
2) Ändert LVO vom 5. Juli 2004, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr. 2130-2-32

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