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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Baugebührenverordnung und der Bauvorlagenverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 8. Juli 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 109 vom 31.07.2025)
Aufgrund
verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:
Artikel 1
Änderung der Baugebührenverordnung
Die Baugebührenverordnung vom 10. Juni 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 704), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. April 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 408), wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "2010" durch die Angabe "2024" ersetzt.
b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
Abweichend von Absatz 1 und 2 betragen die anrechenbaren Bauwerte
|
"(3) Abweichend von Absatz 1 und 2 betragen die anrechenbaren Bauwerte zum Basisjahr 2024
|
2. In der Anlage 1 wird der Tarifstelle 12 folgende Anmerkung angefügt:
"Anmerkung zu Tarifstelle 12:
§ 15 Absatz 3 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein bleibt unberührt. Die Höhe der Widerspruchgebühr darf die Höhe der Verwaltungsgebühr der Amtshandlung, gegen die sich der Widerspruch richtet, nicht überschreiten."
3. Anlage 2 erhält folgende Fassung:
| alt | neu | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 der Baugebührenverordnung) Richtwerttabelle zur Errechnung der anrechenbaren Bauwerte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGebVO - Basisjahr 2010
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(Stand: 01.08.2025)
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