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Regelwerk
Änderungstext

Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr "Fliegende Bauten"
- Thüringen -

Vom 23. November 2018
(ThürStAnz Nr. 51 vom 17.12.2018 S. 1648 ber. 438)



I.

Die Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr "Fliegende Bauten" vom 28. November 2013 (ThürStAnz Nr. 51 + 52/2013 S. 2094 - 2107) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe " § 3 Abs. 3" wird durch die Angabe " § 87a Abs. 1" ersetzt.

b) Die Worte "in der Fassung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2011 (GVBl. S. 85)" werden durch die Worte "13. März 2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 297)" ersetzt.

2. Die Anlage A wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden die Worte "Stand Juni 2010" gestrichen.

b) In Nummer 1.1 Satz 1 wird die Angabe " § 74 Abs. 1" durch die Angabe " § 75 Abs. 1" ersetzt.

c) In Nummer 2.1.4 wird die Angabe " § 21" durch die Angabe " § 18" und die Angabe " § 22" durch die Angabe " § 20" ersetzt.

d) Die Fußnote 1 zu Nummer 2.6.2 erhält folgende Fassung:

alt neu
DIN EN 3-7: 2004-04 - Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen "DIN EN 3-7:2007-10, Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen"

e) Die Fußnote 2 zu Nummer 5.5 erhält folgende Fassung:


alt neu
VDE 100-718: 2005-10 - Errichtung von Niederspannungsanlagen Teil 718: - Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen und VDE 108-100: 2005-01 - Sicherheitsbeleuchtungsanlagen "DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560): 2013-10 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke, DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718): 2014-06 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-718: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten und DIN EN 50172 (VDE 0108-100): 2005-01, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen"

f) In den Anlagen 1, 2 und 3 wird jeweils die Angabe "DIN 4844-1:2005-05" durch die Angabe "DIN 4844-1: 2012-06" ersetzt und jeweils die Angabe "DIN 4844-2:2001-02" durch die Angabe "DIN EN ISO 7010: 2012-10" ersetzt.

3. Die Anlage B wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.1 wird die Angabe " § 74 Abs. 1" durch die Angabe " § 75 Abs. 1" ersetzt.

b) In Nummer 2.1 Satz 2 wird die Angabe " § 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4" durch die Angabe " § 75 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4" ersetzt.

c) Nummer 2.2 Satz 3 erhält folgende Fassung:


alt neu
Die Bauvorlagen sind nach § 23 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. 2009, 699), geändert durch Gesetz vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291) in deutscher Sprache vorzulegen. "Die Bauvorlagen sind nach § 23 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz in deutscher Sprache vorzulegen."

d) In Nummer 6 Satz 1 wird die Angabe " § 74 Abs. 5" durch die Angabe " § 75 Abs. 5" ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

ID 182130

ENDE

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