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Bekanntmachung des Sofortpakets zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue
EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das
ÖPP-Beschleunigungsgesetz
Vom 20. März 2006
(BAnz. Nr. 94a vom 18.05.2006 S. 3)
Das anliegende vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitete Sofortpaket zur Anpassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ( VOB/A) an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz - VOB/a Ausgabe 2006 - wird hiermit bekannt gegeben, ist aber von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.
Mit dem Sofortpaket werden die zwingenden Änderungen der EU-Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Richtlinie 2004/18/EG der Kommission vom 31. März 2004, ABl. EU Nr. L 134/114 vom 30. April 2004) sowie der EU-Richtlinie zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2004/17/EG, ABl. EU Nr. L 134/1 vom 30. April 2004) und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz umgesetzt.
Weiterhin erfolgt die Öffnung der VOB/a für die Anerkennung des Nachweises auftragsunabhängiger Eignungskriterien mittels Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen.
Die VOB/a Ausgabe 2006 ersetzt den Teil a der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a vom 29. Oktober 2002).
Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 4 der VOB/a wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitet.
Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB/a gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/a und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.
Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB/a soll erst zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/a vorgeschrieben werden.
Die Neufassung der VOB/a wird im Auftrag des Deutschen Vergabe-, und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben werden.
Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB/a Ausgabe 2006.
ENDE
(Stand: 16.06.2018)
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