umwelt-online: Wertermittlungsrichtlinie 2006 (14)

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Verkehrswert des Erbbaurechts  Anlage 12

Es ist der Verkehrswert eines Erbbaurechts an einem Einfamilienhausgrundstück zu ermitteln.

Annahmen für die Beispielrechnungen zum Erbbaurecht Nr. 1-5

Beispielrechnung Nr. 1: Vergleichswertverfahren nach Nr. 4.3.2.1

zusätzliche bzw. abweichende Annahmen

Berechnung

Verkehrswert des unbelasteten bebauten Grundstücks 165.000 Euro
Vergleichsfaktor x 0,85  
Zwischensumme 140.250 Euro  
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen ± 0 Euro  
  140.250 Euro  
Verkehrswert des Erbbaurechts   140.000 Euro

finanzmathematische Methode nach Nr. 4.3.2.2

Beispielrechnung Nr. 2: Bodenwertanteil des Erbbaurechts nach Nr. 4.3.2.2.1

Berechnung

Verzinsungsbetrag des Bodenwerts (Liegenschaftszins) 1.800,00 Euro  
- vertraglich und gesetzlich erzielbarer Erbbauzins - 748,95 Euro  
Differenz 1.051,05 Euro  
Vervielfältiger bei 50 Jahren Restlaufzeit und 3 % Liegenschaftszinssatz x 25,73  
Bodenwertanteil des Erbbaurechts   27.044 Euro

Beispielrechnung Nr. 3: Verkehrswert des Erbbaurechts nach Nr. 4.3.2.2.2

Sachwert des Gebäudes (Gebäudewertanteil) 100.000 Euro  
Bodenwertanteil des Erbbaurechts + 27.044 Euro  
finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts 127.044 Euro  
ermittelter Marktanpassungsfaktor für Erbbaurechte x 1,1  
Zwischensumme 139.748 Euro  
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen ± 0 Euro  
  139.748 Euro  
Verkehrswert des Erbbaurechts   140.000 Euro

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Verkehrswert des Erbbaugrundstücks  Anlage 13

Es ist der Verkehrswert eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Erbbaugrundstücks zu ermitteln

Beispielrechnung Nr. 4: Vergleichswertverfahren nach Nr. 4.3.3.1

zusätzliche bzw. abweichende Annahmen

Berechnung

Bodenwert des unbelasteten Grundstücks   60.000 Euro
Vergleichsfaktor x 0,7  
Zwischensumme 42.000 Euro  
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen ± 0 Euro  
Verkehrswert des Erbbaugrundstücks   42.000 Euro

finanzmathematische Methode nach Nr. 4.3.3.2

Beispielrechnung Nr. 5: Verkehrswert des Erbbaugrundstücks nach Nr. 4.3.3.2

unbelasteter Bodenwert 60.000 Euro  
Abzinsungsfaktor bei 50 Jahren Restlaufzeit und 3 % Liegenschaftszinssatz x 0,2281  
abgezinster Bodenwert   13.686 Euro
vertraglich und gesetzlich erzielbarer Erbbauzins 748,95 Euro  
Vervielfältiger bei 50 Jahren Restlaufzeit und 3 % Liegenschaftszinssatz x 25,73  

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