Regelwerk, Bergrecht

ABPV Srl.
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I. Vorschriften für alle Betriebe

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung ist

2. Allgemeine Vorschriften

§ 3 Verhalten im Betrieb

§ 4 Sicherheit des Betriebs

§ 5 Abschluß der Betriebsanlagen

§ 6 Betreten der Betriebsanlagen

§ 7 Getränke

§ 8 Tafeln und Schilder

§ 9 Markscheiderzeichen und Festpunkte

§ 10 Fernsprechverbindung

§ 11 Untersuchungen, Prüfungen, Überprüfungen

§ 12 Zechenbuch

3. Betriebsaufsicht

§ 13 Aufsichtspersonen

§ 14 Unterrichtung der Beschäftigten

§ 15 Befahrung belegter Arbeitsplätze

§ 16 Anwesenheitskontrolle

§ 17 Anwesenheit von Aufsichtspersonen

§ 18 Meldung besonderer Ereignisse

§ 19 Ortsälteste, Vorarbeiter

4. Arbeits- und Gesundheitsschutz

§ 20 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)

§ 21 Besondere ärztliche Untersuchungen und Nachuntersuchungen
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)

§ 22 Durchführung der Anlege- und Nachuntersuchungen
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)

§ 23 Persönliche Eignung

§ 24 Beschäftigung Jugendlicher
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)

§ 25 Einrichtung und Gestaltung der Arbeitsstätten

§ 26 Schutz gegen Staub

§ 27 Arbeitseinsatz staubgefährdeter Personen
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)

§ 28 Schutz gegen Lärm
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)

§ 29 Schutz gegen Augenschäden

§ 30 (aufgehoben)

§ 31 (aufgehoben)

§ 32 Verkehrssicherheit im Betrieb

§ 33 Arbeiten in engen oder schwer zugänglichen Räumen, in Behältern und Rohrleitungen

§ 34 Schutz gegen Schäden durch Druckluftwerkzeuge oder gleichartig wirkende Werkzeuge

§ 35 Persönliche Schutzausrüstungen

§ 36 Arbeitskleidung, Arbeitsschutzkleidung

§ 37 Umkleide-, Wasch- und Aufenthaltsräume

§ 38 Toiletten

§ 39 Einrichtung und Organisation der Ersten Hilfe

5. Maschinen und andere technische Arbeitsmittel

§ 40 Grundsätzliche Forderungen

§ 41 Fernsteuerung, Fernbedienung

§ 42 Bedienen von Werkzeugen, Maschinen und maschinentechnischen Anlagen

§ 43 Arbeiten an und Instandsetzung von Maschinen und maschinentechnischen Anlagen

§ 44 Schußapparate und Eintreibgeräte

§ 45 Schleifmaschinen

§ 46 Metall- und Holzbearbeitungsmaschinen

§ 47 Handgeführte Werkzeugmaschinen

§ 48 Gewinnungsmaschinen, Erdbaumaschinen, Flurförderzeuge

§ 49 Krane und andere Hebezeuge

§ 50 Tragmittel, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel von Kranen und anderen Hebezeugen

§ 51 Verbrennungsmotoren

§ 52 Luftverdichter mit ölgeschmierten Druckräumen

§ 53 Luftverdichter unter Tage

§ 54 Betrieb von Luftverdichtern

§ 55 Rohrleitungen

§ 56 Schlauchverbindungen

§ 57 Behälter und Rohrleitungen für heiße, giftige, ätzende oder brennbare Stoffe

§ 58 Dampfkesselanlagen

6. Brandschutz, Explosionsschutz

§ 59 Brandgefährdete Bereiche, explosionsgefährdete Bereiche

§ 60 Brandschutz an Tagesschächten und in Untertagebetrieben

§ 61 Feuerstätten

§ 62 Betriebsmittel aus Kunststoffen, Druckflüssigkeiten, Bremsbeläge

§ 63 Sicherung gegen Zündung durch

§ 64 Aufbewahrung brennbarer Schmier- und Putzmittel

§ 65 Brennbare Flüssigkeiten und Gase

§ 66 Offenes Licht, Feuer, Funken

§ 67 Brenn- und Schweißarbeiten

§ 68 Einrichtungen zur Brandbekämpfung

§ 69 Verhalten bei der Feststellung von Bränden

§ 70 Maßnahmen bei Grubenbränden

§ 71 Leitung der Brandbekämpfung

§ 72 Plan für den Brandschutz

7. Grubenrettungswesen

§ 73 Grubenwehr, Grubenrettungsstelle

§ 74 Atemschutzgeräte

8. Sprengmittel, Sprengzubehör

§ 75 Anforderungen an Sprengmittel und Sprengzubehör

§ 76 Zündmaschinen, Zündmaschinenprüfgeräte, Zündkreisprüfer

§ 77 Zündleitungen

§ 78 Ladestöcke, Laderohre, Ladeschläuche

§ 79 Berechtigte Personen

§ 80 Aufsicht, Sprengberichte, Sprengmittelausgeber

§ 81 Nachweise über Sprengmittel

§ 82 Bewachung, Verwendung und Rückgabe von Sprengmitteln

§ 83 Verlust und Fund von Sprengmitteln

§ 84 Transport von Sprengstoffen und Zündmitteln in das Sprengmittellager

§ 85 Sprengmittellagerung

§ 86 Arbeiten in Sprengmittellagern

§ 87 Überwachung von Sprengmittellagern

§ 88 Ausgabe von Sprengmitteln

§ 89 Mitführen von Sprengmitteln

§ 90 Benutzung von Seilfahrtanlagen und Fördermitteln

§ 91 Aufbewahren in Sprengmittelkisten oder -kammern

9. Sprengarbeit

§ 92 Sicherheitsmaßnahmen vor Aufnahme der Sprengarbeit

§ 93 Rauchen, offenes Licht

§ 94 Hilfspersonen

§ 95 Vorbereiten der Bohrlöcher

§ 96 Laden der Bohrlöcher

§ 97 Unregelmäßigkeiten und Ladehemmnisse

§ 98 Besetzen der Bohrlöcher

§ 99 Elektrische Zündung

§ 100 Herstellen und Prüfen des Zündkreises

§ 101 Verhalten bei Gewitter

§ 102 Zündung mit Zündschnur

§ 103 Absperren der Sprengstelle und Zünden der Sprengladungen unter Tage

§ 104 Absperrung des Gefahrenbereichs über Tage, Sprengsignale

§ 105 Sicherung gegen Sprengstücke und Sprengschwaden

§ 106 Verhalten nach dem Sprengen

§ 107 Wiederaufnahme der Arbeit an der Sprengstelle

§ 108 Beseitigung von Versagern

§ 109 Bohrlochpfeifen

§ 110 Zusätzliche Vorschriften für die Sprengarbeit beim Schachtabteufen

§ 111 Zusätzliche Vorschriften für die Sprengarbeit in Tagebauen und über Tage

10. Förderung und Fahrung

§ 112 Grundsätzliche Forderungen

§ 113 Signale für den Fahr- und

§ 114 Nichtschienengebundene Fahrzeuge

§ 115 Stetigförderer

§ 116 Schrapper

§ 117 Ortsfeste Antriebe, Umkehren und Übergabestellen

§ 118 Hängebahnen

§ 119 Schienenfahrzeuge

§ 120 Lokomotivförderung

§ 121 Förderung mit Häspeln

§ 122 Personenbeförderung, Fahrung

11. Schutz der Umwelt

§ 123 Sicherheitsabstände, Sicherheitspfeiler

§ 124 Einfügungen der Betriebsanlagen

§ 125 Wassergefährdende Stoffe

§ 126 Herrichten des Geländes nach Betriebseinstellung, Verfüllung von Bohrlöchern

12. Grubenbild, Risse, Karten

§ 127 aufgehoben

§ 128 aufgehoben

§ 129 aufgehoben

§ 130 aufgehoben

§ 131 aufgehoben

§ 132 aufgehoben

II. Zusätzliche Vorschriften für Tiefbaubetriebe

13. Grubenbaue

§ 133 Ausgänge zur Tagesoberfläche

§ 134 Sprechverbindungen

§ 135 Sicherung gegen Absturz und fallende Gegenstände

§ 136 Schutz der Tagesoberfläche

§ 137 Sicherung gegen Überfluten und Wasserdurchbrüche

§ 138 Lösen von Standwasser und schädlichen Gasen

§ 139 Sperren und Verfüllen von Grubenbauen

§ 140 Einbringen des Aufbaus

§ 141 Auswechseln und Rauben des Ausbaus

§ 142 Sicherung gegen Steinfall

§ 143 Geleucht, Beleuchtung

14. Bewetterung

§ 144 Grundsätzliche Forderungen

§ 145 Erzeugung des Wetterstroms

§ 146 Wetterversorgung

§ 147 Wetterführung

§ 148 Wetterüberwachung

§ 149 Verhalten bei der Feststellung von schädlichen Gasen

15. Fahrung, Personenbeförderung

§ 150 Fahrwege in söhligen und geneigten Grubenbauen

§ 151 Beschaffenheit der Fahrwege in geneigten Grubenbauen

§ 152 Verhalten der Fahrenden

§ 153 Personenbeförderung

III. Zusätzliche Vorschriften für Tagebaue
und Tagesanlagen

§ 154 Sicherung gegen Hochwasser und Wassereinbrüche

§ 155 Abmessungen der Strossen und Bermen

§ 156 Arbeiten auf oder an Stößen und Böschungen

§ 157 Kippen und 1-Ialden

§ 158 Schutz des Mutterbodens

§ 159 Unterbringung des Abraums

§ 160 Wege

§ 161 Vertiefungen, Gräben

§ 162 Verladeeinrichtungen

IV. Zusätzliche Vorschriften für Schieferbergwerke

§ 163 Markscheidesicherheitspfeiler

§ 164 Abbaue

§ 165 An- und Abmeldung der Betriebe

V. Zusätzliche Vorschriften für die Traß-,
Basaltlava- und oberirdischen Dachschieferbrüche in den linksrheinischen
Landesteilen

§ 166 Betriebsplan

§ 167 Zulassungsverfahren

§ 168 Abweichungen vom Betriebsplan

§ 169 Pflichten des Unternehmers

§ 170 Betriebsaufsicht

§ 171 Form und Bestellung

§ 172 Untersagung der Leitung des Betriebs

§ 173 Auskunftspflicht

§ 174 Statistische Angaben

§ 175 Krane

VI. Schlußvorschriften für alle Betriebe

§ 176 Dienstanweisungen

§ 177 Anerkennung von Sachverständigen

§ 178 Ausnahmebewilligungen, Erlaubnisse, Zulassungen

§ 179 Bekanntmachung der Verordnung

§ 180 Andere Bekanntmachungen

§ 181 Ordnungswidrigkeiten

§ 182 Übergangsvorschriften

§ 183