umwelt-online: Archivdatei - BayBodSchVwV 2000 - Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (4)
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Teil III:
Daten zur orientierenden Untersuchung, Detailuntersuchung, zu den Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
III.1 Untersuchungen
Sachverständiger/Untersuchungsstelle/Fachbüro für die Untersuchungen:
| Bezeichnung | PLZ. Ort | Straße, Hausnr. | Tel. | |
| orientierende Untersuchung | ||||
| Detailuntersuchung |
A) Orientierende Untersuchung
| Untersuchtes Medium1 | Ergänzungen (z.B. Tiefe) | Parameter | maximaler Einzelwert | Einheit | Prüfwertüberschreitung Boden - |
Bemerkung (z.B. Höhe der Überschreitung, Datum des Berichts) | ||
| Mensch | Nutz- pflanze |
Gewässer | ||||||
| [ ] | [ ] | [ ] | ||||||
| [ ] | [ ] | [ ] | ||||||
| [ ] | [ ] | [ ] | ||||||
| 1) u.a. mögliche Medien: Boden (OS), Boden (Eluat),Bodenluft, Sicker- oder Oberflächenwasser | ||||||||
B) Detailuntersuchung
| Untersuchtes Medium1 | Ergänzungen (z.B. Tiefe) | Parameter | maximaler Einzelwert | Einheit | Prüfwertüberschreitung Boden - |
Bemerkung (z.B. Höhe der Überschreitung, Datum des Berichts) | ||
| Mensch | Nutzpflanze | Gewässer | ||||||
| [ ] | [ ] | [ ] | ||||||
| [ ] | [ ] | [ ] | ||||||
| [ ] | [ ] | [ ] | ||||||
| 1) u.a. mögliche Medien: Boden (OS), Boden (Eluat), Bodenluft, Sicker- oder Oberflächenwasser | ||||||||
III.2 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Sachverständiger/Untersuchungsstelle/Fachbüro für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:
| Bezeichnung | PLZ, Ort | Straße, Hausnr. | Tel. | |
| Gefahrenabwehr |
A) Art der Maßnahmen
A.1 Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
[ ] Nutzungsänderung
[ ] Nutzungseinschränkung
A.2 Sicherungsmaßnahmen
[ ] passive hydraulische Maßnahmen (z.B. Grundwasserabsenkung, -umleitung)
[ ] passive pneumatische Maßnahmen (z.B. Gaserfassung)
[ ] Einkapselung
[ ] Immobilisierung
[ ] Oberflächenabdichtung
A.3 Dekontaminationsmaßnahmen
[ ] passive Maßnahmen (z.B. natural attenuation, reaktive Wände, funnel-and-gate)
[ ] aktive hydraulische Maßnahmen (z.B. Grundwasserentnahme)
[ ] aktive pneumatische Maßnahmen (z.B. Bodenluftabsaugung)
[ ] chem.-phys. Behandlung (z.B. Extraktion, Stripping, Adsorption, Oxidation, Reduktion, Fällung)
[ ] biologische Behandlung
[ ] thermische Behandlung
[ ] Aushub/Umlagerung zur Entsorgung
| [ ] | Beseitigung auf Deponie in Bayern | . . . . . . . .t | |
| [ ] | Verwertung auf Deponie in Bayern | . . . . . . . .t | |
| [ ] | Verwertung auf Deponie, nicht in Bayern | . . . . . . . .t | |
| [ ] | Verwertung im Bergversatz | . . . . . . . .t | |
| [ ] | Verwertung (Sonstige) | . . . . . . . .t |
B) Ergänzende Angaben zu Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
B.1 Sanierungsziele
| Medium | Schadstoff | Zielwert | Einheit | erreichter Wert | Einheit | Bemerkung (z.B. Pfadangabe) |
B.2 Schadstoffmengen
Folgende Schadstoffmengen wurden entfernt oder gesichert:
| Schadstoff | durchschnittliche Konzentration [m/kg] | Masse an Schadstoff [t] | Bemerkung (Art der Maßnahme vgl. A) |
| Ermittlung des Gefährdungspotentials (Gefährdungsabschätzung) und der Bearbeitungspriorität |
Anhang 2 (zur BayBodSchVwV) |
Allgemeine Erläuterungen
Der Anhang 2 "Ermittlung des Gefährdungspotentials (Gefährdungsabschätzung) und der Bearbeitungspriorität" ist bezüglich der Gefährdungsabschätzung von Altlastverdachtsflächen und Verdachtsflächen bestimmter stofflicher schädlicher Bodenveränderungen wirkungspfadbezogen in Teil 1: Pfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und Teil 2: Pfad Boden-Gewässer gegliedert. Für die Ermittlung der Bearbeitungspriorität ist Teil 3 heranzuziehen.
Das Bewertungsschema ist erstmals im Rahmen der "Erhebung" vollständig auszufüllen und im Zuge des Verfahrensabschnitts "historische Erkundung" zu überprüfen und zu aktualisieren. Untersuchungsergebnisse zur Schadstoffkonzentration und -verteilung im Boden bzw. zum Schadstofftransfer in andere Umweltmedien sind in diesen Bearbeitungsphasen im allgemeinen nicht verfügbar. Insofern sind zunächst viele Angaben abzuschätzen.
Das Gefährdungspotential für die Wirkungspfade Boden-Mensch (direkter Kontakt) und Boden-Gewässer wird jeweils nach Abschluß der Verfahrensabschnitte "Erhebung" und "historische Erkundung" über Punkte für drei Einzelpotentiale (Emission, Transmission, Immission) abgeschätzt. Durch Zusammenführung der einzelpfadbezogenen Gefährdungspotentiale ergibt sich nach Teil 3 die fachliche Bearbeitungspriorität für den nächsten Verfahrensabschnitt. Die Prioritätensetzung ist erforderlich, um die knappen Ressourcen optimal für die vorrangig notwendigen Maßnahmen einsetzen zu können.
Teil 1 Ermittlung des Gefährdungspotentials von Flächen mit Verdacht auf Altlasten und bestimmte stoffliche schädliche Bodenveränderungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt)
(Gefährdungsabschätzung)
1.1 Einstufung des Emissionspotentials (Stoffpotentials)
| Bewertungskriterien | Einstufung | Erstbewertung | historische Erkundung |
| 1.1.1 Umweltgefährdende/ Toxikologischen Eigenschaften von Stoffen oder Abfällen: | hoch | [ ] | [ ] |
| 1.1.1.1 Wenn Einzelstoffe nicht bekannt sind, Abschätzung entsprechend Tabelle 1 | mittel | [ ] | [ ] |
| und/oder | niedrig | [ ] | [ ] |
| 1.1.1.2 Wenn einzelne Stoffe oder Stoffgemische nach Untersuchungen bekannt sind oder zu erwarten sind: | |||
| - sehr giftige oder krebserzeugende oder fortpflanzungsgefährdende oder erbgutverändernde Stoffe oder entsprechende Abfälle, oder brennbare (Deponie-) Gase in der Nähe von Gebäuden (Explosionsgefahr) | sehr hoch | [ ] | [ ] |
| - giftige Stoffe | hoch | [ ] | [ ] |
| - gesundheitsschädliche Stoffe | mittel | [ ] | [ ] |
| oder | |||
| 1.1.1.3 Nachweislich keine gesundheitsschädigenden Stoffe vorhanden (In diesem Fall ist kein Gefährdungspotential vorhanden. Die Ermittlung von Transmissions- und Immissionspotential ist nicht notwendig.) |
nicht vorhanden | [ ] | [ ] |
| 1.1.2 Erhöhung der Einstufung z.B. | |||
| - bei ungünstiger Stoffverteilung (hohe punktuelle Belastungen, "hot spots"), oder bei Branchen mit besonders überwachungsbedürftigen Abfällen im Umfeld einer Altablagerung | + 1 Stufe | [ ] | [ ] |
| - bei nachgewiesenen Emissionen gesundheitsschädlicher Stäube oder Gase (vgl. Erfassungsbogen) | + 1 Stufe | [ ] | [ ] |
| 1.1.3 Absenkung der Einstufung, z.B. bei Stoffen in günstiger Bindungsform (Cr(III) statt Cr(VI)) oder wenn Verbindungen kaum bioverfügbar (schwer resorbierbar) sind |
- 1 Stufe | [ ] | [ ] |
| 1.1.4 Emissionspotential
Ergebnis aus den Angaben zu den Nrn. 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3 |
sehr hoch | [ ] | [ ] |
| hoch | [ ] | [ ] | |
| mittel | [ ] | [ ] | |
| niedrig | [ ] | [ ] | |
| sehr niedrig | [ ] | [ ] | |
| nicht vorhanden | [ ] | [ ] |
| zu 1.1.1: | Wenn Angaben unter 1.1.1.1 und 1.1.1.2 gemacht werden und diese unterschiedlich sind, ist zur Bestimmung von 1.1.4 die höhere der beiden Einstufungen zu verwenden. |
| zu 1.1.1.2: | Hinweise zu Schadstoffeinstufungen finden sich u.a. in der Stoffliste zu § 4a GefStoffV sowie in den Datenbanken ICSC und CIVS (http://www.bgw.de). Sind z.B. aus der Ablagerung von Hausmüll oder anderen organischen Stoffen oder produktionsspezifischen Abfällen brennbare (Deponie-) Gase zu erwarten, so ist im Bereich von überbauten Flächen (Gebäude) aus Vorsorgegründen zunächst die Bewertungsstufe "sehr hoch" anzunehmen. |
| zu 1.1.2: | Um im begründeten Einzelfall mögliche Gesundheitsrisiken ausreichend berücksichtigen. zu können, ist hier eine zweimalige Höherstufung möglich. |
Tabelle 1: Relative Einstufung der Stoffgefährlichkeit von "branchenspezifischen Stoffgemischen" oder abgelagerten Abfällen:
| Branchen | Bewertungsstufe |
| Abfallverwertung | mittel |
| Aufarbeitung von organischen Lösungsmitteln. Chemikalien | hoch |
| Chemische Reinigungen | hoch |
| Eisen-, Stahlherstellung u. Metallgießereien | hoch |
| Elektrotechnik u. Halbleiterbauelemente | hoch |
| Erzeugung und Verarbeitung von Leder | mittel |
| Galvanik. Oberflächenveredlung. Härtung von Metallen | hoch |
| Gaserzeugung / Kokereien | hoch |
| Herstellung und Verarbeitung von Glas und Keramik | hoch |
| Herstellung und Verarbeitung von Textilien | mittel |
| Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff. Papier. Karton | mittel |
| Herstellung von Batterien. Akkumulatoren | mittel |
| Herstellung von Farben und Lacken | hoch |
| Herstellung von Handelsdünger | niedrig |
| Herstellung von Kunststoffen | mittel |
| Herst. von org. Grundstoffen. Chemik. und Pharmazeutika | hoch |
| Herstellung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) | hoch |
| Herstellung von Speiseölen und Nahrungsfetten | niedrig |
| Holzbe- und -verarbeitung, Holzimprägnierung | hoch |
| Maschinenbau | mittel |
| Militärische Liegenschaften | hoch |
| Mineralölverarbeitung /Mineralöllagerung (inkl. Altöl) | mittel |
| NE-Metallerzbergbau, -hütten, -schmelzwerke | mittel |
| Tankstellen | mittel |
| Tierkörperbeseitigung, Tierkörperverwertung | niedrig |
| Verarbeitung von Gummi. Kunststoffen und Asbest | mittel |
| Altablagerung | |
| Bauschutt | niedrig |
| Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle | mittel |
| besonders überwachungsbedürftige ("Sonderabfall") | hoch |
Erläuterungen:
Solange keine Informationen zu Art und Höhe der Schadstoffbelastung vorliegen, kann mit Tabelle 1 für die Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch (direkter Kontakt) hilfsweise die relative Stoffgefährlichkeit eingestuft werden. Bei nicht genannten Branchen sind im Einzelfall Einstufungen zu treffen.
1.2 Einstufung des Transmissionspotentials (Stoffausbreitung)
Für das Schutzgut "menschliche Gesundheit" sind die Möglichkeiten der oralen oder inhalativen - in Sonderfällen auch der dermalen - Schadstoffaufnahme durch Menschen von Bedeutung. Der oberflächige Versiegelungsgrad einer Verdachtsfläche bestimmt somit wesentlich das Ausmaß, in dem eine Aufnahme von Schadstoffen aus kontaminierten Böden oder Abfällen durch Direktkontakt oder infolge Staubbildung und Gasaustritten möglich ist.
| Bewertungskriterien | Einstufung | Erstbewertung | historische Erkundung |
| 1.2.1 Versiegelungsgrad der Oberfläche | |||
| - teilweise oder nicht versiegelt, teilweise oder nicht bewachsen (z.B. vegetationsfreie Spielflächen oder Kleingärten) | hoch | [ ] | [ ] |
| - teilweise oder nicht versiegelt, aber durchgehend bewachsen (z.B. Rasenflächen, Flächen mit geschlossener Vegetationsdecke sowie stark verdichtete Bodenoberflächen (Wege)) | mittel | [ ] | [ ] |
| - vollständig versiegelt/abgedichtet (Asphalt, Gebäude, etc.) | niedrig | [ ] | [ ] |
| 1.2.2 Erhöhung der Einstufung z.B. wenn Abfälle oder kontaminierter Boden an der Oberfläche zugänglich oder Überdeckung geringer als 0,35 Meter | + 1 Stufe | [ ] | [ ] |
| 1.2.3 Absenkung der Einstufung, z.B. wenn Überdeckung größer als 1 Meter bei sehr hohem oder hohem Emissionspotential nach Nr. 1.1.4; oder Überdeckung größer als 0,35 Meter bei mittlerem oder niedrigem Emissionspotential nach Nr. 1.1.4 | - 1 Stufe | [ ] | [ ] |
| 1.2.4 Transmissionspotential Ergebnis aus den Angaben zu Nrn. 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 | hoch | [ ] | [ ] |
| mittel | [ ] | [ ] | |
| niedrig | [ ] | [ ] |
| zu 1.2.2: | Auch wenn durch mangelhafte Abdeckung Gesundheitsrisiken wegen konzentrierter Austritte von gas- oder dampfförmigen Gefahrstoffen oder Verwehungen kontaminierter Stäube zu befürchten sind bzw. Gebäude durch Deponiegase - z.B. auch durch eine seitliche Gasausbreitung unter einer undurchlässigen Schicht - gefährdet sein können, ist eine Erhöhung um eine Bewertungsstufe veranlaßt. |
| zu 1.2.3: | Im begründeten Einzelfall können zwei Abstufungen vorgenommen werden. |
| zu 1.2.4: | Beim Transmissionspotential sind drei Bewertungsstufen (statt 5 bei Emissions- und Immissionspotential) zweckmäßig. Die Aufsummierung von "hoch" und "+ 1 Stufe" ergibt wiederum "hoch". Die Stufe "niedrig" ergibt sich, wenn die Einstufung "hoch" zweimal um eine abgesenkt wird; die Einstufung "niedrig" und eine Absenkung um 1 oder 2 Stufen bleibt "niedrig". |
1.3 Einstufung des Immissionspotentials (Nutzungen)
Das Immissionspotential für das Schutzgut "menschliche Gesundheit" wird von den Nutzungen auf der Verdachtsfläche bzw. von den Nutzungen des Bodens bestimmt. Die hier aufgeführten Nutzungskategorien entsprechen im wesentlichen denen im Anhang 2 der BBodSchV. Andere relativ sensible Nutzungen wie z.B. Sportplätze oder landwirtschaftliche Nutzflächen oder Weideflächen sind im Rahmen der Einzelfallbeurteilung geeignet zuzuordnen.
| Bewertungskriterien | Einstufung | Erstbewertung | historische Erkundung |
| 1.3.1 Nutzung auf der Fläche oder im unmittelbaren Umfeld. Die empfindlichste Nutzung ist zugrunde zu legen: | |||
| Kinderspielflächen | sehr hoch | [ ] | [ ] |
| Wohngebiete, Haus- und Kleingärten | hoch | [ ] | [ ] |
| Park- und Freizeitanlagen | mittel | [ ] | [ ] |
| Industrie- und Gewerbegrundstücke | niedrig | [ ] | [ ] |
| Sonstige (Unsensible Nutzungen) | sehr niedrig | [ ] | [ ] |
| 1.3.2 Erhöhung z.B. bei der Verdachtsfläche zuordenbaren Schäden oder Beeinträchtigungen an Schutzgütern (z.B. Geruchsbelästigungen oder Vegetationsschäden) |
+ 1 Stufe | [ ] | [ ] |
| 1.3.3 Absenkung z.B. bei günstigen Expositionsverhältnissen oder Nutzungseinschränkungen | - 1 Stufe | [ ] | [ ] |
| 1.3.4 Immissionspotential Ergebnis aus den Angaben zu Nrn. 1.3.1, 1.3.2 und 1.3.3 |
sehr hoch | [ ] | [ ] |
| hoch | [ ] | [ ] | |
| mittel | [ ] | [ ] | |
| niedrig | [ ] | [ ] | |
| sehr niedrig | [ ] | [ ] |
| zu 1.3.2: | Wenn eine Erhöhung der Einstufung veranlaßt ist, sollten Sofortmaßnahmen geprüft werden. |
| zu 1.3.3: | Das Immissionspotential kann um eine Stufe gesenkt werden, wenn die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse im Bereich einer Verdachtsfläche deutlich unempfindlicher sind als die in der Begründung zu den Prüfwerten der BBodSchV (vgl. Bundesanzeiger 161a vom 28.8.99) jeweils beschriebenen Expositionsannahmen für bestimmte Nutzungen. Dies ist aus fachlicher Sicht z.B. dann der Fall, wenn in dem zu bewertenden Bereich eines Wohngebietes nur vollständig bewachsene, parkähnliche Gärten ohne Freizeitnutzung und ohne Nutzpflanzenanbau vorhanden sind. Entsprechendes gilt bei überwachten Nutzungseinschränkungen, z.B. wenn Nahrungspflanzen in Kleingärten aus Vorsorgegründen wegen möglicher Bodenbelastungen nicht angebaut werden dürfen. |
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(Stand: 04.10.2023)
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