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Regelwerk

Förderrichtlinie "Altlasten" -
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für die Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung im Freistaat Thüringen

- Thüringen -

Vom 6. September 2002
(StAnz. Nr. 41 vom 14.10.2002 S. 2499aufgehoben)


1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), der hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften sowie der §§ 48, 49 und 49a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) und des Haushaltsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Altlastenbearbeitung.

1.2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Förderfähig sind Maßnahmen der

2.1.1 Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung,

2.1.2 Sanierungsuntersuchung und -planung,

2.1.3 Sanierung und

2.1.4 Überwachung und Eigenkontrolle von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502).

2.2 Nicht förderfähig sind:

2.2.1 Maßnahmen an Verdachtsflächen i. S. d. § 2 Abs. 4 BBodSchG,

2.2.2 das Befördern, Lagern, Behandeln und Aufsuchen und Bergen von Kampfmitteln, Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen im Sinne des Atomgesetzes sowie die Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation im Lagerungsbereich solcher Stoffe,

2.2.3 Maßnahmen an Flächen, die aus dem Sondervermögen "WGT-Liegenschaften Thüringen" von der LEG erworben wurden,

2.2.4 Maßnahmen, die auf der Grundlage einer erteilten Freistellung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 des Umweltrahmengesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Juni 1990 (GBl. 1 Nr. 42 S. 649) i. d. F. des Art. 12 des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen vom 22. März 1991 (BGBl. I S. 766) vom 22.03.1991 (GBl. I S. 766) finanziert werden,

2.2.5 Maßnahmen der Sanierung und Rekultivierung von Deponien, die nach dem 01.07.1990 geschlossen worden sind. Ausgenommen sind Fälle, bei denen keine abfallrechtliche Anordnung nach § 36 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ( KrW/AbfG) erlassen werden kann.

3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können gewährt werden an:

3.1 Thüringer Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände,

3.2 sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Bundes sowie juristische Personen des privaten Rechts mit Ausnahme noch nicht privatisierter Treuhandunternehmen,

3.3 natürliche Personen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Für die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung sind die ökologische Notwendigkeit und Dringlichkeit des Vorhabens, der Grad des Landesinteresses sowie die wirtschaftliche Situation des Antragstellers maßgebend.

4.2 Maßnahmen können erst gefördert werden, wenn die Finanzierung für die Gesamtmaßnahme gesichert ist. Bei Maßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, können auch einzelne, technisch zweckmäßige Abschnitte gebildet werden. Sie können im Zuwendungsverfahren als selbstständige Vorhaben beantragt werden.

4.3 Mit der Durchführung des Vorhabens darf noch nicht begonnen worden sein.

Als Vorhabensbeginn ist der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Genehmigungsverfahren, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstückes und bei Sanierungsmaßnahmen Planungen bis zur Phase IV der HOAI gelten nicht als Vorhabensbeginn.

4.4 Die Maßnahme ist förderfähig, wenn

4.4.1 Sanierungsmaßnahmen (Ziffer 2.1.3) sind förderfähig, wenn zusätzlich zu Ziffer 4.4

4.4.2 Maßnahmen der Überwachung und Eigenkontrolle (Ziffer 2.1.4) sind förderfähig, wenn diese im Rahmen einer behördlichen Anordnung nach § 15 Abs. 2 BBodSchG angeordnet wurden oder Bestandteil einer Maßnahme nach Ziffer 4.4.1 sind.

4.4.3 Für Maßnahmen nach Ziffern 4.4.1 und 4.4.2

4.5 Die zu fördernden Maßnahmen müssen den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen und den Regeln der Technik entsprechen.

4.6 Sofern eine Förderung aus anderen Förderprogrammen des Landes gewährt wird, ist die Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie nicht gestattet. Die Inanspruchnahme zinsgünstiger öffentlicher Kredite bleibt unberührt.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1 Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

5.2 Ausgaben sind zuwendungsfähig, wenn sie zur Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen sowie bei sparsamer und wirtschaftlicher Durchführung der Maßnahme auf der Grundlage der vorgesehenen Nutzung des Grundstücks notwendig sind. Nach Maßgabe des Zuwendungsbescheids auf Grundlage dieser Förderrichtlinie dürfen nur die durch das Vorhaben verursachten angemessenen und nachzuweisenden Ausgaben abgerechnet werden.

5.3 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben:

5.4 Nicht gefördert werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 5000,- Euro.

5.5 Die Höhe der Zuwendung beträgt im Regelfall:

5.5.1 für Zuwendungsempfänger nach Ziffer 3.1 80 %,

5.5.2 für Zuwendungsempfänger nach Ziffern 3.2 und 3.3 60 %.

Die im Einzelfall ermittelte und im Bewilligungsbescheid festzulegende Zuwendung ist auf die nächsten vollen 100 Euro kaufmännisch zu runden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Die Gewährung einer Zuwendung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Insbesondere kann bei Verkauf von Flächen, deren Sanierung nach dieser Richtlinie gefördert wurde, der Grundeigentümer zur Zahlung eines Wertausgleiches nach § 25 BBodSchG verpflichtet werden, sofern der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erfolgt.

6.2 Auf Anforderung der Bewilligungsbehörde kann der Zuwendungsempfänger zu Zwischenberichten verpflichtet werden.

6.3 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Vorhabens notwendigen Untersuchungen, Gutachten, Erfahrungsberichte, Studien u. a. der Prüfbehörde vorzulegen.

6.4 Der Zuwendungsempfänger hat sich damit einverstanden zu erklären, dass

6.5 Der Zuwendungsempfänger hat sich zu verpflichten,

6.6 Der Zuwendungsempfänger hat nach Abschluss des Vorhabens alle gewonnenen Ergebnisse, insbesondere Untersuchungen, Gutachten, Erfahrungsberichte, Studien u. a. der Prüfbehörde vorzulegen.

7 Verfahren

7.1 Zuständige Behörden

Prüfbehörde für die Förderantrags- und Verwendungsnachweisprüfung sind die örtlich zuständigen Staatlichen Umweltämter.

Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Die Aufgaben der Bewilligungsbehörde können auf das Thüringer Landesverwaltungsamt übertragen werden

7.2 Antragsverfahren

Förderanträge mit allen zugehörigen Anlagen sind bei der örtlich zuständigen Prüfbehörde

Staatliches Umweltamt
Sondershausen
Schachtstr. 45
99706 Sondershausen
Staatliches Umweltamt
Erfurt
Hallesche Str. 16
99085 Erfurt
Staatliches Umweltamt Gera
Hermann-Drechsler-Str. 1
07548 Gera
Staatliches Umweltamt Suhl
Weidbergstr. 30
98527 Suhl

unter Verwendung des als Anlage zu dieser Richtlinie beigefügten Formblattes einzureichen. Kommunale Antragsteller reichen ihren Antrag über die Rechtsaufsichtsbehörde (§ 118 ThürKO und § 44 KGG) ein.

Der Antrag ist in zwei getrennten Exemplaren in Aktenordnern mit den nachfolgend aufgeführten, in der angegebenen Reihenfolge eingeordneten Unterlagen einzureichen:

7.2.1 Erläuterung des Vorhabens,

7.2.2 Übersichtsplan, aus dem das zu fördernde Vorhaben und die Gesamtmaßnahme ersichtlich sind,

7.2.3 Auflistung der für das vorgesehene Vorhaben kalkulierten Ausgaben; wenn die Ausführung in Teilabschnitten erfolgt, gesondert für die Teilabschnitte und für das Gesamtvorhaben,

7.2.4 Finanzierungsplan,

7.2.5 Bestätigung des Finanzierungsplanes durch die Rechtsaufsichtsbehörde; bei juristischen Personen des privaten Rechts sowie natürlichen Personen durch deren Hausbank,

7.2.6 Bauunterlagen, Bauzeitenplan,

7.2.7 Sanierungsanordnung und/oder andere erforderliche Anordnungen oder ein verbindlich erklärter Sanierungsplan oder öffentlich-rechtlicher Vertrag,

7.2.8 Nachweis der Grundeigentumsverhältnisse des betroffenen Grundstückes,

7.2.9 Einwilligungserklärung des Eigentümers zur Durchführung der geplanten Maßnahmen, soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Grundstücks ist,

7.2.10 Vorlage eines Handelsregisterauszuges, sofern der Antragsteller nach § 29 HGB zum Eintrag in das Handelsregister verpflichtet ist.

Die Prüfbehörde prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Richtlinienkonformität. Sie ist berechtigt, mit der Richtlinie nicht übereinstimmende Anträge sowie unvollständige Anträge zurückzuweisen. Die Prüfbehörde prüft weiterhin, ob die kalkulierten Ausgaben anerkannt werden können, das Vorhaben im Hinblick auf die finanzielle Beteiligung des Freistaates Thüringens wirtschaftlich geplant, angemessen und auf das unumgängliche Maß beschränkt ist. Ein Exemplar eines förderfähigen, vollständigen Antrages wird nach Prüfung durch die Prüfbehörde der Bewilligungsbehörde übergeben. Dem Antrag ist ein Prüfvermerk und gegebenenfalls eine Stellungnahme der Prüfbehörde beizufügen.

7.3 Bewilligungsverfahren

Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, Förderanträge abschließend zu prüfen.

Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid an den Zuwendungsempfänger. Mehrfertigungen des Bescheides erhält die zuständige Prüfbehörde.

Das Vorhaben soll spätestens drei Monate nach Bewilligung der Zuwendung begonnen und ohne zwingend notwendige Unterbrechungen fortgeführt werden.

7.4 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

Die Mittel sind mit dem Formblatt Mittelanforderung über die jeweils zuständige Prüfbehörde bei der Bewilligungsbehörde zur Auszahlung abzurufen.

Die Auszahlung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Verwendung der bereits gezahlten Teilbeträge nachgewiesen wird (Zwischennachweis).

7.5 Verwendungsnachweisverfahren

Der Verwendungsnachweis gemäß Nr. 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften/Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ist in zweifacher Ausfertigung bei der örtlich zuständigen Prüfbehörde einzureichen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem auszufüllenden Formblatt, einer detaillierten Ergebnisbeschreibung und Kopien der Rechnungsbelege. Die im Formblatt Verwendungsnachweis einzutragenden Angaben sind im Teil "Ausgaben" entsprechend der dem Förderantrag beizufügenden Auflistung gemäß Ziffer 7.2.3 zu strukturieren. Original-Rechnungsbelege sind beizufügen. Sie werden mit einer Prüfsignatur versehen und zurückgegeben.

Die Prüfbehörde prüft den Verwendungsnachweis. Nicht zweckentsprechend eingesetzte Mittel sind zurückzuzahlen. Zuständig für Maßnahmen zur Rückforderung bzw. Zinsforderung nicht zweckentsprechend oder termingerecht verbrauchter Mittel ist die Bewilligungsbehörde.

7.6 Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und zu prüfen sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen (§ 44 Abs. 1 Satz 3 ThürLHO). Die Prüfungsrechte des Thüringer Rechnungshofes (§ 91 ThürLHO) oder seiner mit der Prüfung beauftragten Rechnungsprüfungsstellen (§ 88 Abs. 1 ThürLHO) sowie des Bundesrechnungshofes bleiben davon unberührt.

7.7 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23 und 44 der ThürLHO und §§ 48 und 49 a des ThürVwVfG, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

8 In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für die Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung im Freistaat Thüringen - Förderrichtlinie Altlasten - vom 28.11.1995 (ThürStAnz Nr. 4/1996 S. 184), 1. Änderung vom 12.05.1997 (ThürStAnz Nr. 22/1997 S. 1175), Neubekanntmachung vom 12.05.1997 (ThürStAnz Nr. 22/1997 S. 1175) außer Kraft. .

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie" Altlasten"  Anlage 1
Antragsteller Postleitzahl, Ort Datum
Bank. oder Postscheckkonto Straße, Hausnummer
Bankleitzahl Sachbearbeiter Telefon
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Abteilung Wasser, Boden, Altlasten
Postfach 10 21 53

99021 Erfurt

Vorhaben:  
  ______________________________________________________________
Hiermit wird die Gewährung einer Landeszuwendung in Gesamthöhe von
  ________________ Euro
zu den Ausgaben der og. Förderrichtlinie beantragt.

Die Bestimmungen der Förderrichtlinie werden anerkannt.
Es wird versichert, daß mit dem Vorhaben nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen wird.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit aller - auch der umseitigen - Angaben dieses Antrages werden ausdrücklich bestätigt

Rechtsverbindliche Unterschrift(en) des Antragstellers / Dienstsiegel

Gesamtausgabe ________________________ Euro
Davon entfallen auf den zur Förderung beantragten Abschriften
________________________ Euro
von den der Finanzierung zugrunde gelegten Ausgaben sind zuwendungsfähigen
________________________ Euro
Eingangsdatum Registrier-Nr. Antwortdatum
Anlagen  
Erläuterung des Vorhabens

Übersichtsplan

Kostenüberschlag

Finanzierungsplan

Beglaubigter Grundbuchauszug bzw. beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Nutzungsvertrages

Bestätigung des Finanzierungsplanes durch die Rechtsaufsichtsbehörde, bei juristischen Personen des privaten Rechts sowie natürlichen Personen durch deren Hausbank

Bauunterlagen / Bauzeitenplan

erforderliche Genehmigungen/Anordnungen

Nachweis der Grundeigentumsverhältnisse des betroffenen Grundstückes

Einwilligungserklärung des Eigentümers zur Durchführung der geplanten Maßnahmen, soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Grundstücks ist

Vorlage eines Handelsregisterauszuges, sofern der Antragsteller nach § 29 HGB zum Eintrag in das Handelsregister verpflichtet ist


1. Träger des Vorhabens

1.1. Name

1.2. Anschrift

1.3. Ansprechpartner

1.4. Telefon

2. Vorhaben

2.1. Art (Nr. der Richtlinie)

2.2. Ort der Durchführung

2.3. Zeitraum der Durchführung

2.4. Bisher erhaltene Landeszuwendungen (Datum u. Az. des Bescheides)

3. Gesamtausgaben in Euro
3.1. Planungskosten __________________
3.1.1. bis einschl. HOAI IV (nicht förderfähig) __________________
3.1.2. ab HOAI V __________________
3.2. Investitionen __________________
3.2.1. Grundstückkosten (nicht förderfähig) __________________
3.2.2. bauliche Investitionen __________________
3.2.3. Maschinen und Einrichtung __________________
3.2.4. sonstige Investitionen __________________
3.2.5. Gesamtinvestitionen darunter:
Anteil an Investitionen (einschließlich anteilige Grundstückskosten), die nicht dem Gewerbebetrieb dienen (z.B. private Wohnräume)
__________________
3.2. sonstige Ausgaben __________________
Insgesamt __________________
 
4. Finanzierung der Gesamtausgaben in Euro
4.1. Eigenmittel des Trägers1 __________________
4.2. Gemeindemittel __________________
4.3. Kreismittel
__________________
4.4. Bundesmittel __________________
4.5. Bankdarlehen __________________
4.6. Andere Darlehen __________________
4.7.____________2
4.8 ____________2
4.9. Landeszuwendung

Finanzierungsmittel insgesamt

darunter Eigenleistungen

__________________
1) von Trägern der gewerblichen Wirtschaft und privaten Trägern zu beantworten: Woher stammen die Eigenmittel?
2) sonstige Mittel, die zur Finanzierung beitragen
5. Zeitpunkt, zu dem die erste Rate der Zuwendung benötigt wird _________ 20 .....
6. Weitere Finanzierungsmittel
Der Antragsteller bestätigt, daß außer den oben angeführten Finanzierungsmitteln für das Vorhaben bei anderen Stellen Mittel weder beantragt noch von dritter Seite bereits bewilligt oder in Aussicht gestellt wurden.
7. Anfallende Ausgaben
Zeitraum gesamt in Euro davon zuwendungsfähig in Euro
im lautenden Jahr 20 .....

20 .....

20 .....

20 .....

__________________

__________________

__________________

__________________

__________________

__________________

__________________

__________________

Formbeiblatt zum Fördervorhaben

Zusätzliche Angaben von Trägern der gewerblichen Wirtschaft und privaten Trägern

1 Antragsteller

1.1 Name/Firma

1.2 Anschrift/Betriebssitz

1.3 Ansprechpartner für das Vorhaben

 
2 Wohnsitz des Inhabers oder
Hauptgesellschafters
 
3 Angaben über das Unternehmen

3.1 Geschäftsgegenstand des Unternehmens

3.2 Art der Buchführung

3.3 Zuständiges Finanzamt

Steuer-Nr.

vorsteuerabzugsberechtigt

 



ja nein  (Nichtzutreffendes streichen)

4 Erklärungen

4.1 Ich bin damit einverstanden, dass die in diesem Antragsformular erfassten Daten gespeichert werden. Ebenso bin ich damit einverstanden, dass, soweit erforderlich, von mir eingereichte Unterlagen an die an der Bewilligung beteiligten Stellen weitergegeben werden.

4.2 Mir ist bekannt, dass der Zuwendungsgeber die in dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen enthaltenen Tatsachen, insbesondere der Ziffer 7.2.1 bis 7.2.10 der Förderrichtlinie "Altlasten":

7.2.1 Erläuterung des Vorhabens,
7.2.2 Übersichtsplan, aus dem das zu fördernde Vorhaben und die Gesamtmaßnahme ersichtlich sind,
7.2.3 Auflistung der für das vorgesehene Vorhaben kalkulierten Ausgaben; wenn die Ausführung in Teilabschnitten erfolgt, gesondert für die Teilabschnitte und für das Gesamtvorhaben
7.2.4 Finanzierungsplan,
7.2.5 Bestätigung des Finanzierungsplanes durch die Rechtsaufsichtsbehörde;
bei juristischen Personen des privaten Rechts sowie natürlichen Personen durch deren Hausbank,
7.2.6 Bauunterlagen, Bauzeitenplan,
7.2.7 Sanierungsanordnung und/oder andere erforderliche Anordnungen oder ein verbindlich erklärter Sanierungsplan oder öffentlich-rechtlicher Vertrag,
7.2.8 Nachweis der Grundeigentumsverhältnisse des betroffenen Grundstückes,
7.2.9 Einwilligungserklärung des Eigentümers zur Durchführung der geplanten Maßnahmen, soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Grundstücks ist,
7.2.10 Vorlage eines Handelsregisterauszuges, sofern der Antragsteller nach § 29 HGB zum Eintrag in das Handelsregister verpflichtet ist

und sonstige, von der Bewilligungsbehörde oder deren Beauftragten darüber hinaus geforderte weitere Unterlagen, Erklärungen etc. sowie der auf Seite 1 des Formbeiblattes angegebenen Tatsachen und der weiteren Angaben zur Deckung des Finanzierungsbedarfs (z.B. auch Bankbürgschaften, Angaben zu Notaranderkonten) und der Vermögensverhältnisse als nach dem Zuwendungszweck, den Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien über die Zuwendungsvergabe sowie den sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung erheblich ansieht und deswegen auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 Subventionsgesetz i. V. m.

§ 1 des Thüringer Subventionsgesetzes als subventionserheblich im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 1 des Strafgesetzbuches bezeichnet. Mir ist weiterhin § 4 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgebend ist.

Mir sind die nach § 3 des Subventionsgesetzes bestehenden Mitteilungsverpflichtungen bekannt. Insbesondere werde ich jede Abweichung von den vorstehenden Angaben unverzüglich der die Bewilligung/Bescheinigung erteilenden Behörde mitteilen, und zwar über die Stelle, bei der der Antrag eingereicht wurde.

Vom Inhalt des § 264 Strafgesetzbuch sowie den §§ 3 bis 5 Subventionsgesetz (Anlage) habe ich Kenntnis genommen.

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers


ENDE

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