Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Vom 9. März 2017
(BGBl. I Nr. 12 vom 15.03.2017 S. 455)



Es verordnen

Artikel 1

§ 5 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17. Dezember 2014 (BAnz. AT 23.12.2014 V1), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Juli 2015 (BAnz. AT 13.07.2015 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Ein Umbruch mit unverzüglich folgender Ansaat ist zu Pflegezwecken oder zur Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen außerhalb des in Absatz 5 genannten Zeitraums zulässig. "Ein Umbruch ist zu Pflegezwecken mit unverzüglich folgender Ansaat oder zur Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen außerhalb des in Absatz 5 genannten Zeitraums zulässig."

b) In Satz 4 werden die Wörter "Satz 2" durch die Wörter "Satz 3" ersetzt.

2. In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "vorbereitet oder" durch die Wörter "vorbereitet und" ersetzt.

3. Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

"Satz 1 ist jedoch nicht auf Streifen oder Teilflächen anzuwenden, die als Teil einer zusammenhängenden und bis auf diese Streifen oder Teilflächen einheitlich bewirtschafteten Ackerfläche des Betriebsinhabers dazu bestimmt sind, einen Beitrag zur Biodiversität oder zur Regulierung von Schwarzwildbeständen zu leisten."

4. In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter "Bis zum 15. Februar" durch die Wörter "Bis zum Ablauf des 15. Februar" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 170406

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 28.03.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion