Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten
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Vorwort
1 Abgrenzen von Strommengen
1.1 Abgrenzen von Strommengen für die Erhebung der EEG-Umlage
1.2 Sinn und Zweck der Mess- und Schätzregelungen
1.3 Überblick über die Mess- und Schätzregelungen
1.4 Zuordnung von Strommengen zum EEG-Umlageschuldner
1.5 Vermeidung von Teilstrommengen mit unterschiedlichen EEG-Umlagesätzen
1.5.1 Vereinfachung 1: Zurechnung von geringfügigen Drittverbräuchen
1.5.2 Vereinfachung 2: Volleinspeisung einer dezentralen Stromerzeugung
1.5.3 Vereinfachung 3: Deckung von Drittverbräuchen am Markt
1.5.4 Vereinfachung 4: Getrennte Erfassung von Strommengen mit besonders geringem oder hohem Abgrenzungsbedarf
Beispiel 1: Separate Erfassung einer gesichert privilegierten Strommenge
Beispiel 2: Separate Erfassung der durchmischten Niederspannungs-Verbräuche auf dem Betriebsgelände
1.5.5 Vereinfachung 5: Elektromobile und andere "geschlossene Verbrauchsgeräte mit Akku"
1.5.6 Vereinfachung 6: Geschlossene Verbrauchseinrichtungen mit Rekuperation
Tabelle 1: Beispiele für die Eingruppierung von Verbrauchseinrichtungen mit Rekuperation
1.5.7 Vereinfachung 7: Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme und Sicherheitsbeleuchtung
Beispiel 3: Einsatz eines USV-Systems ausschließlich zur unterbrechungsfreien Stromversorgung
Beispiel 4: Einsatz eines USV-Systems auch zu anderen Zwecken
1.6 Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld
1.6.1 Vereinfachung 8: Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld
1.6.2 Erfassung nicht abgegrenzter Strommengen bei einer "Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld"
1.6.3 Mitteilung nicht abgegrenzter Strommengen bei einer "Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld"
1.6.4 Zahlung der EEG-Umlage auf nicht abgegrenzte Strommengen, teilweise "auf fremde Schuld"
1.6.5 Beispielsfälle zur "Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld"
1.6.5.1 Standardfall einer "Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld" (Beipiel 5)
Beispiel 5: Drittverbraucher D auf dem Betriebsgelände
1.6.5.2 Beispielsfälle mit ortsfesten Drittverbräuchen (Beispiele 6 bis 8)
Beispiel 6: Wohnung mit eigenem Zählpunkt (keine Weiterleitung)
Beispiel 7: Wohnung ohne eigenen Zählpunkt (Weiterleitung)
Beispiel 8: Mehrere Drittverbraucher in einer Kundenanlage
1.6.5.3 Beispielsfälle mit wechselnden Drittverbräuchen an "externen Steckdosen" (Beispiele 9 bis 11)
Beispiel 9: Kühl-LKW an der Laderampe
Beispiel 10: Laden von Elektromobilen auf dem Betriebsgelände
Beispiel 11: Ladepunkte für Elektromobile
1.7 Umlageerhöhende Zurechnung
1.7.1 Vereinfachung 9: Umlageerhöhende Zurechnung durch Zahlung des höchsten EEG-Umlagesatzes auf die Gesamtstrommenge
Beispiel 12: "Umlageerhöhende Zurechnung" einer grundsätzlich privilegierungs
1.7.2 Vereinfachung 10: Umlageerhöhende Zurechnung durch Zahlung des höchsten EEG-Umlagesatzes auf eine separierte Teil-Strommenge: "Messung am vorgelagerten Punkt"
Beispiel 13: Durchmischte Verbräuche in der Werkhalle - umlageerhöhende Zurechnung mit "Messung am vorgelagerten Punkt"
Variante zu Beispiel 13: Durchmischte Verbräuche in der Niederspannungsebene - umlageerhöhende Zurechnung mit "Messung am vorgelagerten Punkt"
1.7.3 Vereinfachung 11: Umlageerhöhende Zurechnung durch "gewillkürte Nachrangregelung"
2 Zurechnung geringfügiger Drittverbräuche
2.1 Drittverbräuche in Räumlichkeiten des Haupt-Letztverbrauchers ohne gesonderte Abrechnung
Beispiel 14: Zurechenbarer Drittverbrauch des Handwerkers in der Mietwohnung des Haupt-Letztverbrauchers
Beispiel 15: Kein zurechenbarer Drittverbrauch in Büro- oder Werkhallen-Räumlichkeiten des Dritten
Variante zu Beispiel 15
Beispiel 16: Kein zurechenbarer Drittverbrauch in der Wohnung des Dritten
Beispiel 17: Zurechenbarer Drittverbrauch im Teilbereich einer Räumlichkeit des Haupt-Letztverbrauchers
Variante zu Beispiel 17
Beispiel 18: Kein zurechenbarer Drittverbrauch bei üblicherweise abgerechneten Dritt-Verbrauchsgeräten und -konstellationen
2.2 Geringfügigkeit
2.2.1 Maßstab eines geringfügigen Stromverbrauchs
2.2.2 Einstufung in Zweifelsfällen
2.2.3 Vereinfachung 12: Einstufung anhand von Kategorien von Verbrauchsgeräten und Verbrauchskonstellationen mit geringfügigem Verbrauch
2.2.3.1 Kategorie: Verbrauchsgeräte mit geringfügigem Verbrauch
2.2.3.2 Kategorie: Verbrauchskonstellationen mit geringfügigem Verbrauch
Beispiel 19: Multifunktionsdrucker im Bürogebäude - Verbrauchskonstellation mit geringfügigem Verbrauch
2.3 Vereinfachung 13: Zuordnung von ohnehin zurechnungs fähigen Geringverbräuchen
3 Messen von Strommengen
3.1 Erfassen und Abgrenzen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen
3.2 Reduzierung des Messaufwands durch "Messung am vorgelagerten Punkt"
3.3 Schätzen statt Messen
3.3.1 Vereinfachung 14: Schätzen statt Messen
3.3.2 Technische Unmöglichkeit einer mess- und eichrechtskonformen Messung
Beispiel 20: Unvorhersehbare Sicherungs- oder Reparaturmaßnahmen
3.3.3 Unvertretbarer Aufwand einer mess- und eichrechtskonformen Messung
Beispiel 21: Messaufwand zur Abgrenzung von Drittverbräuchen auf dem Betriebsgelände
3.3.3.1 Unvertretbarer Aufwand im Fall einer exemplarischen Messung
3.3.3.2 Aufwand für die Umrüstung einer bisher nicht mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtung
3.3.4 Wirtschaftliche Unzumutbarkeit einer umlageerhöhenden Zurechnung, insbesondere durch "Messung am vorgelagerten Punkt"
4 Schätzen von Strommengen
4.1 Anforderungen an eine sachgerechte Schätzung
4.1.1 Systematische Überschätzung
4.1.2 Vereinfachung 15: "Worst-Case-Schätzung"
4.1.3 Weitere Schätzmethoden
4.1.4 Vereinfachung 16: Berücksichtigung von Messwerten bei der Schätzung
4.1.5 Vereinfachung 17: Schätzung auf Basis einer exemplarischen Messung
Beispiel 22: Exemplarische Messung von drittbetriebenen Getränkeautomaten
4.1.6 Vereinfachung 18: Schätzung auf Basis von typischen Standardwerten
4.1.7 Vereinfachung 19: Schätzung auf Basis anteiliger Verhältnisse
4.1.8 Vereinfachung 20: Schätzung auf Basis vorjähriger Schätzergebnisse
4.2 Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Schätzung
5 Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch in Eigenverbrauchskonstellationen
5.1 Messtechnische Sicherstellung der Zeitgleichheit
5.2 Anderweitige Sicherstellung der Zeitgleichheit
5.2.1 Vereinfachung 21: Anderweitige "technische" Sicherstellung der Zeitgleichheit
5.2.1.1 Technische Sicherstellung
Beispiel 23: Vorrangige Nutzung der eigenen Erzeugung zur zeitgleichen Deckung von - stets höheren - eigenen Verbräuchen in der Werkhalle
Beispiel 24: Vorrangige Nutzung der Bezugsmengen aus dem Netz zur zeitgleichen Deckung von Drittverbrauch auf dem Betriebsgelände
Variante 1 zu Beispiel 24: Drittverbrauchswerte auf Basis einer viertelstündlichen Worst-Case-Schätzung
Variante 2 zu Beispiel 24: Drittverbrauchswerte auf Basis eines geeigneten Standardlastprofil (SLP)
5.2.1.2 Verrechnung mit SLP-Werten und anderen fingierten Viertelstundenwerten
Beispiel 25: Ausnahmefall - SLP-Werte zur Sicherstellung der Zeitgleichheit
5.2.2 Anderweitige Sicherstellung der Zeitgleichheit durch "gewillkürte Nachrangregelung" (Vereinfachung 11)
Beispiel 26: Gewillkürte Nachrangregelung bei ausschließlicher Verwendung von Arbeitszählern
5.2.3 Kombination der gewillkürten Nachrangregelung mit einer viertelstundengenauen Messung
Beispiel 27: Gewillkürte Nachrangregelung bei Verwendung von Viertelstundenzählern (R) und Arbeitszählern (A)
Tabelle 2: Viertelstundengenaue Betrachtung zu Beispiel 27 (vgl. Abbildung 13) mit einer Anwendung der gewillkürten Nachrangregelung für den "zweiten Drittverbrauch"