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Regelwerk, Energienutzung

WiM Strom - Wechselprozesse im Messwesen Strom

Stand 24. Oktober 2024
(Quelle: www.bnetza.de)


Die ab dem 06.06.2025 gültige "Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens" wurden mit dem Beschluss BK6-24-174 zur "Festlegungsverfahren zur Anpassung der Marktkommunikation zur Realisierung der nach dem Messstellenbetriebsgesetz geforderten Übermittlung von Zählerstandsgängen (Datenübermittlung ZSG)" als Anlagen 1 und 2 veröffentlicht.

WiM Strom Teil 1 - Fokus Basis-Prozesse



WiM Strom Teil 2 - Fokus Übermittlung von Werten


Änderungshistorie

Kons. Fassung Änderungstext Beschluss
WiM Strom Teile 1, 2 BK6-24-174 vom 21.10.2024
WiM Strom Teile 1, 2 BK6-22-024 vom 31.03.2024
WiM Strom Anlage 2 BK6-22-128 vom 21.11.2022
WiM Strom Anlage 2 BK6-20-160 vom 21.12.2020
Anlage 1 BK6-19-218 vom 11.12.2019
WiM Strom Anlage 2 BK6-18-032 vom 20.12.2018
Anlage 2 BK6-16-200 vom 20.12.2016
Anlage 2 BK6-11-150 vom 28.10.2011
veröffentlicht als Anlage 1 als BK6-09-034 vom 09.09.2010


ENDE

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