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Regelwerk, Energienutzung

Bekanntmachung des Leitfadens für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Im Auftrag des Deutschen Bundestages

Vom 17. Oktober 2005
(BAnz. Nr. 206, S. 15699)


Der Leitfaden des Bundesumweltministeriums für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft zeigt, dass Wasserkraftnutzung und Natur- bzw. Gewässerschutz miteinander vereinbar sind und dass gerade bei der Modernisierung von Wasserkraftanlagen gute Chancen für eine optimierte Ausnutzung der Wasserkraft bei gleichzeitiger Verbesserung der Gewässerökologie bestehen.

Der Leitfaden wurde gemeinsam vom Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt und dem Bundesamt für Naturschutz und externen Experten und Expertinnen erarbeitet und im Konsens mit den Verbänden der Wasserkraftbetreiber und mit der Natur- und Umweltschutzverbänden abgestimmt. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hatte diesen Leitfaden im Rahmen der Novelle des Gesetzes für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 21. Juli 2004 im Hinblick auf die Änderung in § 6 EEG (Vergütung von Strom aus Wasserkraft) in Auftrag gegeben.

Der Text der Bundestagsdrucksache 15/2864 vom 1. April 2004 lautet:

"Der Gesetzgeber beauftragt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt und dem Bundesamt für Naturschutz, im Einvernehmen mit den Verbänden der Wasserkraftbetreiber und den Naturschutzverbänden im Interesse eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer, einen Leitfaden mit Kriterien für die Errichtung und den Betrieb von neuen Wasserkraftanlagen vorzulegen."

Wasserkraft ist eine der ältesten Formen der Energieerzeugung, die zu einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung sowie zum Schutz des Klimas beiträgt. Die Bundesregierung fördert deshalb die Stromgewinnung aus Wasserkraft durch das EEG und setzt sich für eine Stärkung dieser Energienutzung ein. Die Ausbau-potenziale in Deutschland liegen vor allem im Ersatz und in der Modernisierung vorhandener Wasserkraftanlagen. Ziel ist es, eine Leistungssteigerung mit einer Verbesserung der ökologischen Situation im Gewässer und mit dem Klimaschutz zu verbinden.

Der Leitfaden ist ein Beispiel dafür, dass ein Ausgleich im sensiblen Spannungsfeld zwischen der klimafreundlichen regenerativen Wasserkraftnutzung und dem Schutz der Fließgewässer möglich ist. Die Nutzung der Wasserkraft ist derzeit neben weiteren Gewässernutzungen wie Schleusen für die Schifffahrt oder Kulturwehren eine wesentliche Ursache dafür, dass die Durchgängigkeit von Gewässern, deren natürliche Abflussdynamik und ihre Auen beeinträchtigt sind.

Besonders hier setzt der Leitfaden an. Er macht deutlich, wo an verbauten Gewässerabschnitten durch Modernisierung einer Wasserkraftanlage Verbesserungen im Naturhaushalt und bei der Gewässerökologie erreicht werden können. Er weist auf mögliche Gewässerbelastungen durch Wasserkraftanlagen hin. Hierzu werden verschiedene Kriterien für die Verbesserung des ökologischen Zustands beschrieben, die eine höhere Stromvergütung begründen können.

Inhalt des Leitfadens:

Wichtig: Die Durchgängigkeit im Gewässer

Von zentraler Bedeutung ist die Herstellung der Gewässerdurchgängigkeit für Fische, die zum Erhalt ihrer Populationen auf die Erreichbarkeit ihrer Laichgründe angewiesen sind. Dazu gehört auch, dass sie durch geeignete Auf- und Abstiegswege mit ausreichender Wasserführung die Wasserkraftanlagen verletzungsfrei passieren können. Viele Fischarten haben im Verlauf der Evolution ein Wanderverhalten entwickelt, das es ihnen ermöglicht, unterschiedliche Lebensräume optimal zu nutzen. Aus diesem Grund unternehmen verschiedene

heimische Fischarten mehr oder weniger ausgedehnte Wanderungen innerhalb verbundener Gewässersysteme, um die erforderlichen Bedingungen für die jeweilige Lebensphase vorzufinden (z.B. Laichgebiete, Aufzuchtsgebiete). Sie sind also auf ein durchgängiges Gewässernetz angewiesen. Wasserkraftanlagen wirken sich nicht nur auf Fischwanderungen, sondern auch auf andere Bereiche ökologisch nachteilig aus. Wenn sich die natürliche Abflussdynamik ändert, verändern sich auch die Grundwasserspiegel der Region. Unverbaute Flussläufe, die dem Fluss und ihren Bächen seinen Raum lassen, erhalten die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts insgesamt und tragen damit auch zur Stabilität des Klimas und zum Schutz vor Hochwasser bei. Das hat weitreichende Auswirkungen auf angrenzende Ökosysteme.

Handlungsempfehlung für Betreiber und Behörden im Konsens erreicht

Der Leitfaden kann die Einzelbeurteilung vor Ort durch die Landesbehörden nicht ersetzen. Er kann aber die Entscheidungsfindung unterstützen, indem er den Vollzugsbehörden der Länder und den Wasserkraftbetreibern sowie deren Stromabnehmern als Handlungsempfehlung bei der Errichtung und Modernisierung von Wasserkraftanlagen dient. Der Leitfaden zeigt auf, mit welchen Maßnahmen die in den Vergütungsregelungen des EEG geforderte Verbesserung der Gewässerökologie erreicht werden kann. Er trägt damit auch dazu bei, die Begutachtung der Standorte bundesweit einheitlicher und transparenter zu machen. Von entscheidender Bedeutung ist, dass der Leitfaden mit seinen wichtigen Passagen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes mit allen beteiligten Verbänden im Konsens abgestimmt werden konnte.

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