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Erlass zur Ersten Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom 18. Januar 2012
Vom 07. Februar 2012
(GMBl. Nr. 27/28 vom 21.06.2012 S. 533)
Bezug: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (BAnz. Nr.123 v. 24.1.2012, S.286)
I.
Mit der "Ersten Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen" vom 18. Januar 2012 wurde die Geltungsdauer der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen" vom 17. Januar 2008 über den 23. Januar 2012 hinaus um ein Jahr bis zum 23. Januar 2013 verlängert. Es wurden zudem redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen" vom 17. Januar 2008 einschließlich der Anlage "Leitlinien für die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom 10. Dezember 2007" ist von allen Bundesdienststellen bei der Beschaffung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil a ( VOB/A) und nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil a ( VOL/A) zu beachten.
Die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen" vom 17. Januar 2008 einschließlich der Leitlinien wurde im Bundesanzeiger Ausgabe Nr.12 vom 23. Januar 2008, Seite 198, veröffentlicht. Sie ist auch im Internet zu finden unter http://www.verwaltungsvorschriftenim-internet.de/ bsvwvbund 17012008 IB3.htm.
Die Erste Änderung der AVV-EnEff vom 18. Januar 2012 wurde im Bundesanzeiger Ausgabe Nr.13 vom 24. Januar 2012, Seite 286, veröffentlicht.
II.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der Baumaßnahmen des Bundeshochbaus die Regelungen der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen" vom 17. Januar 2008 mit den Änderungen der "Ersten Änderung der AVV-EnEff" vom 18. Januar 2012 bis zum 23. Januar 2013 zu beachten sind.
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