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Änderungstext
Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des gebäudebezogenen Energieeinsparrechts
- Brandenburg -
Vom 16. Februar 2026
(GVBl. I Nr. 5 vom 17.02.2026)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Brandenburg
Das Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Brandenburg vom 4. Dezember 2015 (GVBl. I Nr. 34) wird aufgehoben.
Artikel 2
Aufhebung der Energieeinsparungs-Aufgabenübertragungsverordnung
Die Energieeinsparungs-Aufgabenübertragungsverordnung vom 10. Juni 2016 (GVBl. II Nr. 29) wird aufgehoben.
Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen zur Durchführung der Energieeinsparverordnung
Die Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen zur Durchführung der Energieeinsparverordnung vom 31. Januar 2008 (GVBl. II S. 10) wird aufgehoben.
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (18.02.2026) in Kraft.
ID: 260426
| ENDE |
(Stand: 09.03.2026)
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