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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des gebäudebezogenen Energieeinsparrechts
- Brandenburg -

Vom 16. Februar 2026
(GVBl. I Nr. 5 vom 17.02.2026)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Brandenburg

Das Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Brandenburg vom 4. Dezember 2015 (GVBl. I Nr. 34) wird aufgehoben.

Artikel 2
Aufhebung der Energieeinsparungs-Aufgabenübertragungsverordnung

Die Energieeinsparungs-Aufgabenübertragungsverordnung vom 10. Juni 2016 (GVBl. II Nr. 29) wird aufgehoben.

Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen zur Durchführung der Energieeinsparverordnung

Die Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen zur Durchführung der Energieeinsparverordnung vom 31. Januar 2008 (GVBl. II S. 10) wird aufgehoben.

Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (18.02.2026) in Kraft.

ID: 260426

ENDE

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(Stand: 09.03.2026)

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