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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Richtlinien Geothermie-Wärmenetze
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Vom 28. November 2012
(AllMBl Nr. 16 vom 27.12.2012 S. 1067)


Az.: VI/2-6286/398/2

I.

Nr. 3.2 Satz 2 der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Programms zum verstärkten Ausbau von Tiefengeothermie-Wärmenetzen (Richtlinien Geothermie-Wärmenetze - BayGW) vom 16. Juni 2009 (AllMBl S. 243) erhält folgende Fassung:

alt neu
Diese Richtlinien treten am 17. Juli 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. "Diese Richtlinien treten am 17. Juli 2009 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft."

II.

Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2012 in Kraft.

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