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Regelwerk Energie, Energiewirtschaft

Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz
- Bremen -

Vom 22. Juli 2014
(GBl. Nr. 78 vom 28.07.2014)




Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 18. März 2014 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Das Abkommen tritt nach seinem Artikel 5 Absatz 1 am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

Zum Abkommen

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