Vom 10. Oktober 2017 (StAnz. Nr. 43 vom 23.10.2017 S. 1012)
Bezug: Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966)
§100 StrlSchG schreibt vor, dass die Länder allgemeine und besondere Notfallpläne aufzustellen haben. Diese Notfallpläne der Länder ergänzen und konkretisieren den allgemeinen Notfallplan des Bundes und die besonderen Notfallpläne des Bundes, soweit die Länder für die Planung oder Durchführung von Schutzmaßnahmen zuständig sind .
§97 Abs. 5 StrlSchG legt fest, dass bis zum Erlass von Notfallplänen des Bundes oder von Rechtsverordnungen nach den §§ 93 bis 95 StrlSchG entsprechende Festlegungen und Darstellungen in den in Anlage 4 StrlSchG genannten Dokumenten vorläufig als Notfallpläne des Bundes gelten. Bis zum Erlass von Notfallplänen der Länder nach § 100 StrlSchG gelten entsprechende Festlegungen und Darstellungen in Plänen, Konzepten und Erlassen der Länder, die dem Katastrophenschutz oder der sonstigen Abwehr von Gefahren für die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder die öffentliche Sicherheit dienen, vorläufig als allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder. Diese Regelungen treten zum 1. Oktober 2017 in Kraft .
Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgabe gelten nachfolgend aufgeführte Dokumente vorläufig als Notfallpläne des Landes Hessen. Die dort getroffenen Festlegungen und Darstellungen sind von den Behörden und Einsatzkräften des Landes Hessen auf Notfälle im Sinne des StrlSchG entsprechend anzuwenden .
Vorläufig als Notfallpläne des Landes Hessen geltende Dokumente
Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung - AtSMV) vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1766), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 2010 (BGBl. I S. 755)
Berichterstattung (Sofortmeldungen) über wichtige Ereignisse in polizeilichen Angelegenheiten (WE-Erlass) vom 29. Dezember 201 (StAnz. 2015 S. 162)
Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom-, Strahlenschutz- und Strahlenschutzvorsorgerechts vom 30. November 2004 (GVBl. I S. 371), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. November 2014 (GVBl. I S. 269)
Handbuch Krisenvorsorge (HBKV) des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der Fassung vom 7. April 2017
Gemeinsamer Runderlass "Maßnahmen bei Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa vom 9. Dezember 2013 (StAnz. 2014 S. 19, 160), mit folgenden ergänzenden Dokumenten in der jeweils aktuellen Fassung:
Strahlenschutz-Alarmplan
Handlungsanweisung für Strahlenschutzfachkräfte im Einsatz vor Ort
BGI 668 Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen, Strahlenschutzeinrichtungen der Berufsgenossenschaften
Handlungsanweisung für Fund und Erlangung in Abfallanlagen
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 26)
Katastrophenabwehrplan für kerntechnische Störfälle im KKW Biblis; Kreis Bergstraße in der Fassung vom 20. November 2012
Katastrophenschutzkonzept Hessen 2016
Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100) - Führung und Leitung im Einsatz
Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500) - Einheiten im ABC-Einsatz
Polizei-Dienstvorschrift 100 (PDV 100) VS-NfD - Führung und Einsatz der Polizei
Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 400HE (KatSDV 400HE) - Der Sanitätszug im Katastrophenschutz des Landes Hessen
Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 510HE (KatSDV 510HE) - Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz des Landes Hessen
Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 600HE (KatSDV 600HE) - Der Betreuungszug im Katastrophenschutz des Landes Hessen
LF 371 VS-NfD - Eigensicherung
LF 450 - Gefahren durch chemische, radioaktive und biologische Stoffe
Sonderschutzplan AB 1 Plan 2 Muster KatS-Plan der unteren KatS-Behörden
Sonderschutzplan AB 1 Plan 3 Anforderung ATF
Sonderschutzplan AB 1 Plan 4 Stabsdienstordnung für den Führungs-Stab/Katastrophenschutz-Stab im Hessischen Mi-nisterium des Innern und für Sport
Sonderschutzplan AB 4 Plan 2 A-Stoffe - Maßnahmen bei Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen
Sonderschutzplan AB 4 Plan 3 Rahmenkonzept Dekontamination Verletzter in Hessen
Sonderschutzplan AB 5 Plan 1 Sanitätswesen
Sonderschutzplan AB 6 Plan 1 Registrierung
Sonderschutzplan Betreuungsdienst (Anhörungsfrist endet 20. September 2017)
Rahmenempfehlung Evakuierungsplanung (Anhörungsfrist endet 16. Oktober 2017)
Erlass "Zuständige Stellen im Vollzug des StrVG in Hessen" vom 4. Dezember 2006 (StAnz. 2007 S. 12)
Alarmierungsplan für radiologische Ereignisse nach § 1 Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) in Hessen in der Fassung vom März 2017
umwelt-online - Demo-Version
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)