Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitslandesverordnung
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 31. Januar 2023
(GVOBl. M-V Nr. 5 vom 08.02.2023 S. 465)



Aufgrund des § 3 Absatz 1 Satz 2 des Heizkostenzuschussgesetzes vom 29. April 2022 (BGBl. I S. 698), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

§ 2 der Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitslandesverordnung vom 27. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 352) wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter "ein einmaliger" durch die Wörter "im Jahr 2022 und im Jahr 2023 jeweils ein" ersetzt.

b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "im Jahr 2022" durch das Wort "jeweils" und in Satz 2 die Wörter "kann über die Landkreise vorgenommen werden" durch die Wörter "wird über die Landkreise vorgenommen" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 230284

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 15.02.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion