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Änderung der Richtlinie progres.nrw - Innovation
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 12. Juni 2017
(MBl. Nr. 19 vom 20.06.2017 S. 539)
Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung vom 15. April 2015 (MBl. NRW. S. 338) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 6.1 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgender Satz 3 eingefügt:
"Anträge für Fördervorhaben sind grundsätzlich an die Leitmarkt Agentur. NRW / Bereich ETN zu stellen (www.leitmarktagentur.nrw.de)."
b) Der Satz "Für alle sonstigen Fördervorhaben sind die Anträge an die Leitmarkt Agentur. NRW / Bereich ETN zu stellen (www.leitmarktagentur.nrw.de)." wird aufgehoben.
c) Der Wortlaut "Hausanschrift:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Leitmarkt Agentur. NRW / Bereich ETN
Technologiezentrum Jülich
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich" wird Satz 4.
2. Nummer 6.2 Satz 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
| alt | neu |
Bewilligende Stelle für Fördervorhaben im Bereich KWK-Modellkommune ist die
Bezirksregierung Arnsberg Bewilligende Stelle für alle sonstigen Fördervorhaben, sofern von den Landesministerien hierfür beauftragt, ist die Forschungszentrum Jülich GmbH |
"Bewilligende Stelle, sofern von den Landesministerien hierfür beauftragt, ist die
Forschungszentrum Jülich GmbH Bewilligende Stelle für Fördervorhaben im Bereich KWK-Modellkommune und sonstige Fördervorhaben, soweit keine Zuständigkeit der Leitmarktagentur NRW / Bereich ETN gegeben ist, ist die Bezirksregierung Arnsberg |
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
| ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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