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Änderungstext
Änderung des Runderlasses "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm "Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw) - Programmbereich Emissionsarme Mobilität"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 9. August 2019
(MBl. NRW Nr. 18 vom 13.09.2019 S. 385)
Der Runderlass "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm "Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw) - Programmbereich Emissionsarme Mobilität -" des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen" vom 1. Februar 2019 (MBl. NRW. S. 69) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 7 wird folgender Satz eingefügt:
"Das Verwaltungsverfahren soll entsprechend dem E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 551) in der jeweils geltenden Fassung weitgehend elektronisch durchgeführt werden.".
2. Nummer 7.1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden nach dem Wort "Antragsformular" die Wörter "oder schriftlich" eingefügt.
b) Nummer 7.1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Artikel 6 Absatz 2 der AGVO sowie § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. November 1999 (GV. NRW. 1999 S. 602), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244) geändert worden ist, sind hierbei zu beachten. | "Die schriftliche Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben im elektronischen Antragsformular kann elektronisch über das Antragsportal übermittelt werden." |
7.4 Informationen über jede Einzelbeihilfe von über 500.000 Euro werden auf einer ausführlichen Beihilfe-Website veröffentlicht (Artikel 9 der AGVO).
wird aufgehoben.
4. Nummer 7.5 wird Nummer 7.4.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ID 191807
| ENDE |
(Stand: 25.08.2023)
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