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Regelwerk

Änderungstext

Runderlass zur Änderung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw) - Programmbereich Markteinführung"
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 11. März 2020
(MBl. NRW Nr. 7 vom 23.03.2020 S. 163, ber. S. 196)



Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

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Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw) - Programmbereich Markteinführung" vom 20. Februar 2013 (MBl. NRW. S. 102), der zuletzt durch Erlass vom 1. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 551) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

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(progres.nrw- Markteinführung 2018) - Programmbereich Markteinführung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw)
"Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw) - Programmbereich Markteinführung (progres.nrw - Markteinführung 2020)"

2. In Nummer 2.2 wird das Wort "Verwertung" durch das Wort "Nutzung" ersetzt.

3. In Nummer 4.2 Satz 2 wird das Wort "schriftlicher" gestrichen.

4. Nummer 5.6 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a) wird Satz 1 wie folgt neu gefasst:


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Für die Fördergegenstände der Nummern 2.6 und 2.14 gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013. "Für den Fördergegenstand der Nummer 2.6 gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013."

b) Buchstabe b) wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Im Übrigen" durch die Wörter "Für die übrigen Fördergegenstände" ersetzt.

bb) Satz 2 wird Buchstabe c).

5. Nummer 5.7

5.7 Investitionsmehrausgaben richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, wie zum Beispiel Artikel 36 Absatz 5, Artikel 38 Absatz 3 oder Artikel 41 Absatz 6.

wird aufgehoben.

6. Nummer 6.2 wird wie folgt neu gefasst:

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6.2 Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme

Förderfähig sind Anlagen zur Nutzung von Wärme, die aus technischen Prozessen oder baulichen Anlagen stammenden Abluft- und Abwasserströmen entnommen wird. Auswahl und Festlegung der Fördervoraussetzungen erfolgen nach Vorlage einer detaillierten Antragsbeschreibung.

"6.2 Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme

Förderfähig sind Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt und die ansonsten ungenutzt an die Umwelt abgeführt werden müsste.

Ausgenommen sind Anlagen, die der Raumlüftung dienen.

Auswahl und Festlegung der Fördervoraussetzungen erfolgen nach Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung."

7. Nummer 6.4 wird wie folgt geändert:

a) Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt darf maximal 50 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaikanlagen betragen. "Die Kapazität des installierten Batteriespeichers in Kilowattstunden darf maximal doppelt so groß sein wie die installierte Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak."

b) Die Sätze 4 und 5

Die Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft fürdie gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage. Dem Netzbetreiber ist die Möglichkeit der Überprüfung der Leistungsbegrenzung auf eigene Kosten zu geben.

werden gestrichen.

8. Die Nummern 7 wird wie folgt neu gefasst:

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7 Antrags- und Zuwendungsverfahren
Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.

7.1 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Antragsvordrucke bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Der schriftliche Antrag muss nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  1. Name und Größe des Unternehmens,

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(Stand: 19.08.2020)

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