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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Elektrizitäts- und Gassicherung
- Rheinland-Pfalz -

Vom 22. Dezember 2022
(GVBl. Nr. 30 vom 30.12.2022 S. 487)



Aufgrund

Artikel 1

Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Elektrizitäts- und Gassicherung vom 21. Juli 2022 (GVBl. S. 280, BS 75-26) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden die Worte "Elektrizitäts- und Gassicherung" durch das Wort "Energiesicherung" ersetzt.

2. Nach § 1 wird folgender neue § 2 eingefügt:

" § 2

(1) Zuständige Stelle im Sinne des § 4 Abs. 5 des Energiesicherungsgesetzes zur Ausführung

  1. der Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung vom 26. April 1982 (BGBl. I S. 520) in der jeweils geltenden Fassung,
  2. der Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung vom 26. April 1982 (BGBl. I S. 536) in der jeweils geltenden Fassung und
  3. des Energiesicherungsgesetzes im Rahmen der Nummern 1 und 2

ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

(2) Die Landkreise und die kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe als Auftragsangelegenheit wahr."

3. Der bisherige § 2 wird § 3.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

ID: 222901

ENDE

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