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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung
zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet
des Energiewirtschaftsrechts

Vom 3. März 2006
(ABl. Nr.12 vom 23.03.2006 S. 436)



Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Mai 2004 (Amtsbl. S. 1498), verordnet die Landesregierung zur Ausführung von Artikel 1 (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)) des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970):

Artikel 1

Die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts vom 4. August 2005 (Amtsbl. S. 1246) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 werden nach "soweit nicht" die Wörter "in § 2 oder" eingefügt.

2. Der neue § 2 wird eingefügt.

3. Der bisherige § 2

§ 2

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

wird gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Sie tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

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